Harte Zeiten für Samara N. (Name wurde geändert) aus St. Pölten! Die verzweifelte Mutter lebt ohnehin nur von der Notstandshilfe. Jetzt soll sie dem AMS zusätzlich auch noch Geld zurückzahlen. Die Niederösterreicherin hat deshalb große Existenz-Ängste entwickelt. Des Weiteren sorgt sie sich um ihren 7-jährigen Sohn.
"Aufgrund der Betreuungsbedürfnisse meines Kindes, die über das übliche Maß hinausgehen, bin ich auf Notstandshilfe angewiesen. Nun habe ich vom AMS ein Schreiben erhalten, in dem ich aufgefordert werde, 2000 Euro zurückzuzahlen. Diese Summe kann ich aufgrund meiner finanziellen Situation jedoch nicht aufbringen", so Samara N.
Laut der Niederösterreicherin wurde sie zu einer Rückzahlung einer "unberechtigt empfangenen Notstandshilfe" in Höhe von 1.550,16 Euro aufgefordert sowie einer weiteren Zahlung in Höhe von 516,72 Euro – insgesamt also 2.066,88 Euro.
"Leider habe ich aufgrund eines Problems mit einem Postzusteller keine Informationen über eine Untersuchung der PVA (Pensionsversicherungsanstalt; Anm.) erhalten. Obwohl dies zu Beginn noch als Einzelfall wahrgenommen wurde, habe ich mittlerweile zwei weitere eingeschriebene RSA-Briefe nicht erhalten", so die Niederösterreicherin.
Jetzt macht sich Samara N. große Sorgen. Laut der Niederösterreicherin hätte sie absolut keinen Grund, die Termine, die ihr vom AMS vorgeschrieben wurden, nicht einzuhalten.
Umso schlimmer findet sie die Tatsache, dass sie aufgrund ihres Verschuldens nun den Bezug von über zwei Monaten zurückzahlen soll.
Auf "Heute"-Anfrage beteuert das AMS Niederösterreich, dass es sich bei der geforderten Summe um ein Missverständnis handelt: "Der Bescheid des AMS St. Pölten mit den 1.550,16 Euro wurde abgeändert auf einen neuen und niedrigeren Betrag. Der Rückforderungsbetrag beläuft sich auf 516,72 Euro und nicht auf 2.000,- Euro, wie die Dame irrtümlich meint."
Zur Rückforderung der Notstandshilfe sei es laut AMS Niederösterreich gekommen, weil Samara H. zwei verpflichtende Termine bei der Pensionsversicherungsanstalt nicht wahrgenommen hat: "Die RSa-Briefe wurden von der Post nachweislich hinterlegt, abgeholt hat sie diese nie."
Somit schuldet die Niederösterreicherin dem AMS aktuell lediglich 516,72 Euro. Laut dem Arbeitsmarktservice hat sie jetzt die Möglichkeit, eine Ratenzahlung mit dem AMS zu vereinbaren beziehungsweise Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht zu erheben.