Salzburg
Amt darf Einbürgerung wegen Covid-Strafe nicht ablehnen
Ein Kosovare setzte nun seine versprochene Einbürgerung durch: Laut VfGH darf er trotz Verstöße gegen die Corona-Schutzmaßnahmen Staatsbürger werden.
Nach zwölf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Österreich wollte ein Kosovare die Staatsbürgerschaft erlangen, stellte einen entsprechenden Antrag. Die Salzburger Landesregierung sagte ihm 2020 die Einbürgerung zu, denn mit Ausnahme von vier Verkehrsstrafen lagen keine Gründe für eine Ablehnung vor. Bedingung war laut "Presse" nur, dass er seine kosovarische Staatsbürgerschaft binnen zwei Jahren aufgeben sollte.
Dem kam der Familienvater nach. Doch dann änderte die Behörde in Salzburg in letzter Sekunde ihre Zusage, denn der Kosovare war ein weiteres Mal geblitzt worden, mit 33 km/h zu schnell. Der Mann beschwerte sich daraufhin beim Landesverwaltungsgericht, wurde aber bevor dieses entschied, abermals auffällig: Er wurde zweimal an seinem Arbeitsplatz ohne den damals vorgeschriebenen 3-G-Nachweis erwischt und mit jeweils 100 Euro Strafe belegt.
Vor Gericht sagte er aus, er habe die Tests für unnötig gehalten, denn er habe allein ein Büro benützt und sei nach den Vorfällen ins Home Office versetzt worden. Das Landesgericht sah allerdings vor diesem Hintergrund und den vorherigen Verkehrsstrafen aber eine "Gleichgültigkeit gegenüber den Rechtsvorschriften zur Eindämmung der Coronapandemie" und einen "massiven Negativtrend" seit der einstigen Zusage der Staatsbürgerschaft erkennen.
Mann war nun staatenlos
Dem nun staatenlosen Ex-Kosovaren wurde daher die versprochene Einbürgerung verweigert – vor dem VfGH hielt diese Entscheidung jedoch nicht. Für den Widerruf der Zusage seien "schwerwiegende Gründe" vonnöten. Die müssten ein solches Gewicht haben, dass eine Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu befürchten sei. Zwar würden die Covid-19-Maßnahmen gewichtigen öffentlichen Interessen dienen, nicht jeder Verstoß dagegen begründe aber eine negative Gefährdungsprognose.
Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts wurde somit aufgehoben, die zugesagte Einbürgerung darf dem Mann nicht verweigert werden.