Politik
Amtsmissbrauch? Kanzler Kurz muss als Zeuge aussagen
Seine Kritik an der WKStA beschert Kanzler Kurz nun eine Zeugenvernehmung bei der Staatsanwaltschaft.
Anfang des Jahres – vor der Corona-Pandemie – hatte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) Kritik an der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) geübt. Der Kanzler eröffnete außerdem, dass ihm zwei "hochrangige österreichische Journalisten" erzählt hätten, es sei in ihren Medien schon vorgekommen, dass diese von der Staatsanwaltschaft Informationen bekommen hätten.
Er selbst habe jedoch nichts gegen diesen Amtsmissbrauch der Staatsanwaltschaft unternommen, da die Journalisten es ihm im Vertrauen erzählt hätten, so Kurz. Zudem soll der Kanzler in einem Hintergrundgespräch von roten Netzwerken in der Behörde gesprochen haben. Es wurden Ermittlungen eingeleitet, eine Weitergabe vertraulicher Justizakten wäre Amtsmissbrauch.
Vernehmung fix
Die Zeugenvernehmung des Bundeskanzlers ist bereits fix, wie aus einer Anfragebeantwortung von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hervorgeht: "Die Zeugeneinvernahme des Herrn Bundeskanzlers ist bereits terminisiert."
Stephanie Krisper von den Neos merkte gegenüber der APA an, dass Kurz im Ibiza-Untersuchungsausschuss keine konkrete Antwort auf die Frage gegeben hatte, auf welche Informationen die Kritik gestützt war. Die Personen, von denen er all das erfahren habe, konnte er nicht nennen. Krisper sieht sich in der Annahme bestätigt, dass es sich um eine Diffamierungskampagne seitens der ÖVP gegen die Justizbehörde handle. Diese ermittelt etwa in der Causa Casinos auch gegen ÖVP-Akteure.