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Amtsmissbrauch? FPÖ und Neos holen Kurz vor Gericht

Neos und FPÖ üben Kritik an Bundeskanzler Sebastian Kurz. Sie werden jeweils eine Anzeige wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs einbringen.

Heute Redaktion
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NEOS und FPÖ wollen Bundeskanzler Sebastian Kurz als Zeugen vor Gericht bringen.
NEOS und FPÖ wollen Bundeskanzler Sebastian Kurz als Zeugen vor Gericht bringen.
Bild: picturedesk.com/APA

Nachdem Bundeskanzler Sebastian Kurz Kritik an der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) übte, fand am Montag ein Treffen zwischen Regierung und Standesvertretern statt ("Heute" berichtete). Dabei eröffnete der Kanzler, dass ihm zwei "hochrangige österreichische Journalisten" erzählt hätten, es sei in ihren Medien schon vorgekommen, dass die von der Staatsanwaltschaft Informationen bekommen hätten.

Neos und FPÖ wittern Amtsmissbrauch

Er selbst habe jedoch nichts gegen diesen Amtsmissbrauch der Staatsanwaltschaft unternommen, da die Journalisten es ihm im Vertrauen erzählt hätten, so Kurz. Neos und FPÖ wollen jetzt jeweils eine Anzeige wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs gegen Unbekannt einbringen.

Bei der Staatsanwaltschaft Wien will man den Vorwürfen nun nachgehen, wie eine Sprecherin dem "Kurier" bestätigt. Sollte sich herausstellen, dass der Sachverhalt konkret genug ist, werde man an den Bundeskanzler herantreten.

Bundeskanzler als Zeuge vor Gericht

"Wer sich vor die Presse hinstellt und erklärt, gegen Leaks aus dem Bereich der Staatsanwaltschaft vorgehen zu wollen, der muss auch den ersten Schritt setzen, wenn er über entsprechende Informationen verfügt", kritisiert FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl in einer Aussendung. Ansonsten seien die Beteuerungen des Kanzlers nur als Schall und Rauch zu bewerten.

Auf Basis der Aussagen des Kanzlers soll eine Sachverhaltsdarstellung bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs gegen unbekannte Täter aus dem Bereich der Staatsanwaltschaft eingebracht werden. Brisant: Als Zeuge soll Sebastian Kurz geladen werden, um seine Informanten preiszugeben.

Anwältin: "Kurz ist der Wahrheit verpflichtet"

Auch die Neos kündigen via Twitter rechtliche Schritte an: "Wenn er [Bundeskanzler Sebastian Kurz; Anm. d. Red.] öffentlich sagt, dass ihm Medienvertreter erzählt haben, dass sie Infos aus der Staatsanwaltschaft erhalten, dann darf das nicht vertraulich bleiben", so Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger.

"Wenn behauptet wird, dass Aktenteile oder Informationen Journalisten 'zugespielt' wurden, dann besteht der Verdacht des Amtsmissbrauchs", bestätigt die Wiener Anwältin Maria Windhager. Jedoch bestand in diesem Fall für Kanzler Kurz keine Anzeigepflicht, da diese Information nicht seinen Wirkungsbereich betraf. "Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt, die ihren gesetzmäßigen Wirkungsbereich betrifft, so ist sie zur Anzeige an Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft verpflichtet", zitiert Windhager aus der Strafprozessordnung.

"Wenn beispielsweise die Neos deswegen eine Anzeige einbringen, besteht bei entsprechendem Anfangsverdacht eine Ermittlungspflicht. Bei einer Einvernahme von Bundeskanzler Kurz oder Bundesministerin Edtstadler als Zeugen sind diese zur Wahrheit verpflichtet. Sie haben kein Entschlagungsrecht, auch wenn sie den vermeintlichen Informanten Vertraulichkeit zugesichert haben sollten. Geben sie aber den Namen der JournalistInnen, die angeblich Aktenteile von der WkStA zugespielt bekommen haben, bekannt, könnten sich diese aber auf das Redaktionsgeheimnis berufen und daher nicht zur Aussage gezwungen werden", so Windhager auf "Heute"-Anfrage.