Politik

Wirbel um FPÖ-Kandidat für den VfGH

Heute Redaktion
Teilen
Der Verfassungsgerichtshof in der alten Besetzung vor der türkis-blauen Koalition. (Archivbild)
Der Verfassungsgerichtshof in der alten Besetzung vor der türkis-blauen Koalition. (Archivbild)
Bild: picturedesk.com

Ein von der FPÖ für den österreichischen Verfassungsgerichtshof vorgeschlagener Kandidat sorgt wegen eines Vortrags für Aufregung. Er verteidigt sich.

Andreas Hauer, ein von der FPÖ vorgeschlagener Kandidat für das Richteramt im österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH), hat den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Jahr 2010 als "mitverantwortlich für die multikriminelle Gesellschaft" bezeichnet. Das berichtete der "Falter" am Samstag.

Hauer verteidigte die Aussagen, die er bei einem Vortrag über die "Sicherheitsverwaltung und die EMRK" getätigt hatte, als "Diskussionsbeitrag". Die Meldungen erschienen 2012 in einer Schriftenreihe des Innenministeriums.

"Multikriminelle Gesellschaft"

"Der EGMR kann (..) getrost als mitverantwortlich für die multikriminelle Gesellschaft bezeichnet werden, die sich in den vergangenen Jahrzehnten in Westeuropa etabliert hat", heißt es in dem Beitrag laut "Falter".

Der EGMR behindere "die Sicherheitsverwaltung bei der Wahrnehmung ihres menschenrechtlichen Schutzauftrages", wird Hauer zitiert. Dem EGMR sei der Vorwurf zu machen, dass er "bei seinen Entscheidungen zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen gegenüber straffälligen Fremden einseitig nur die grundrechtlich anerkannten Interessen des Fremden dem abstrakten Interesse an der öffentlichen Sicherheit, nicht aber den Grundrechten der Verbrechensopfer gegenüber stellt, wobei bei dieser Gegenüberstellung jedenfalls auch zu berücksichtigen ist, dass sich der Täter aus freien Stücken für den Rechtsbruch (und gegen die Menschenrechte anderer) entschieden hat, während das Opfer ungefragt Eingriffe in seine Menschenrechte hinnehmen musste."

NEOS empört, Hauer verteidigt sich

Nikolaus Scherak, Verfassungssprecher der NEOS, gab sich gegenüber der APA am Samstag "fassungslos". Ein Höchstrichter könne einem anderen Höchstgericht nicht vorwerfen, Kriminalität zu unterstützen. Hauer sei für den VfGH "schlichtweg unwählbar", so Scherak. Er appelierte, jemand anderen zum Verfasungsrichter zu machen. Es habe in den Hearings "ausgezeichnete andere Kandidaten" gegeben.

Hauer verteidigte den Vortrag gegenüber "ORF Oberösterreich" als "Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion" zu der Frage, ob der EGMR und der Europäische Gerichtshof "über ihr Mandat hinaus" Rechtspolitik betreiben. Diese Diskussion werden laut Hauer nicht nur unter Wissenschaftlern in Österreich, sondern auch im Ausland geführt. (red)

;