Politik

Anfechtung, Tod, Stimmengleichheit: Das passiert im ...

Heute Redaktion
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Wir wollen nichts verschreien, aber: Nach der Wahl ist in einer Demokratie immer vor der Wahl. Nach der Wiederholung der Stichwahl am 4. 12. haben wir im besten Fall ein neues Staatsoberhaupt. Oder es kommt anders.

Immerhin wurde heuer von drei Wahlgängen nur einer ordnungsgemäß durchgeführt. Diese fünf Szenarien gibt es für die hoffentlich letzte Hofburg-Wahl bis 2023:

Reguläre Wahl: Der wahrscheinlichste Fall: Der Urnengang am Sonntag verläuft reibungslos, Briefwahlkarten werden erst ab Montag um 9 Uhr ausgezählt. Das endgültige Ergebnis wird spätestens am Dienstag verlautbart. Angelobung des Präsidenten: am 26. 1. 2017.
Anfechtung: Wird zu früh ausgezählt, sickern Ergebnisse am Sonntag vor 17 Uhr durch oder kommt es zu anderen Gesetzesverstößen, kann der Wahlverlierer die Wahl anfechten. Der VfGH könnte eine Wiederholung der Wiederholung der Stichwahl anweisen – oder das Ergebnis bestätigen.
Einer tritt zurück: Sollten Hofer oder Van der Bellen in den verbleibenden fünf Tagen ihre Kandidatur zurückziehen, hätte das keinerlei rechtliche Auswirkung auf den Wahlgang. Verweigert der Sieger die Angelobung oder tritt er danach zurück, kommt es zu Neuwahlen.
Ein Kandidat stirbt: Der tragischste Fall: Ein Kandidat stirbt vor Wahlschluss. Die Folge: Die gesamte Wahl müsste neu ausgeschrieben werden. Jeder Österreicher über 35 Jahren kann für das höchste Amt kandidieren. Alle Parteien wären wieder im Rennen um die Hofburg.
Stimmengleichheit: Unwahrscheinlich, aber nach dem knappen Ergebnis der Stichwahl im Mai (Van der Bellen und Hofer trennten 30.863 Stimmen) nicht unmöglich: Bei Gleichstand wird die Stichwahl wiederholt – so oft, bis einer um zumindest eine Stimme vorne liegt.

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