Österreich

Wiener bedrohte die Tochter (16) von Mordopfer mit Mord

Eine junge Frau machte in ihrem Leben bereits viel durch. Nachdem ihr Vater auf offener Straße getötet worden war, wurde sie selbst Opfer von Gewalt.

Christian Tomsits
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Der Angeklagte wurde in Handschellen vorgeführt.
Der Angeklagte wurde in Handschellen vorgeführt.
"Heute"

Merfaches Märtyrium für eine Minderjährige: 2017 war der Vater der heute 16-Jährigen mitten in Wien vor einem Lokal von einem Fremden mit Messerstichen ins Herz umgebracht worden. Der Täter bekam für den Mord zwanzig Jahre Haft.

Die Schülerin blieb weiter von schrecklichem Pech verfolgt: Denn nach anfänglichem Liebesglück entpuppte sich ihr erster Freund Dragan S. als extrem eifersüchtig. Er soll sie immer wieder wüst beschimpft, geohrfeigt und auch mehrmals mit dem Tod bedroht haben.

"Heute wirst du sterben"

Am 11. Juni erlitt das traurige Leben der Teenagerin einen neuerlichen Tiefpunkt: Der 22-jährige Hausbesorger schnappte laut Strafantrag das Mädchen, schimpfte sie "Schl****, H****", pferchte sie in sein Auto und schrie sie an: "Schreib ein Abschieds-SMS an deine Familie, denn heute wirst du sterben."

Zigarette in Gesicht ausgedämpft

Dann raste er mit ihr über die Autobahn Richtung Preßbaum (NÖ), soll sie dort in einem Waldstück ausgesetzt haben. "Er würgte mich und dämpfte seine Zigarette an meinem Kinn aus", gab sie bei der Polizei unter Tränen zu Protokoll.

Mädchen suchte "Sicherheit"

“Es war seine erste Liebe, da herrschte bei meinem Mandanten ein besonderes Gefühlschaos“, versuchte sich Verteidiger Noah McElheney (Kanzlei Wolm) am Montag am Wiener Landesgericht mit Erklärungen. Doch das reichte dem Richter nicht als Rechtfertigung für das, was dem eifersüchtigen Hausbesorger Dragan S. (22) zur Last gelegt wurde. Besonders da sich "das Mädchen mit ihrer furchtbaren Vergangenheit bei Ihnen Sicherheit versprach", so der Rat.

Noah McElheney aus der Kanzlei Kollmann/Wolm erreichte ein mildes Urteil.
Noah McElheney aus der Kanzlei Kollmann/Wolm erreichte ein mildes Urteil.
Denise Auer

Der Angeklagte gestand alles, murmelte noch: "Es tut mir leid." Dann fasste er achtzehn Monate teilbedingte Haft und ein Betretungsverbot aus. Da er den unbedingten Teil seiner Strafe durch seine U-Haft bereits abgesessen hatte, ging der Mann nach der Verhandlung frei. 

Hilfe für Betroffene
Frauenhelpline (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 222 555
Männernotruf (rund um die Uhr, kostenlos): 0800 246 247
Rat auf Draht: 147
Autonome Frauenhäuser: 01/ 544 08 20

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