Politik

Angehörige dürfen 3 Monate in Pflegekarenz

Heute Redaktion
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Bild: BKA/Andy Wenzel

Pflegende Angehörige sollen künftig bis zu drei Monate in Pflegekarenz gehen können. Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, der am Freitag in Begutachtung geht. Für die Job-Unterbrechung ist ein Karenzgeld vorgesehen von bis zu 1.400 Euro monatlich. Gelten sollen die Neuregelungen ab 1. Jänner 2014.

Das Sozialministerium bestätigte einen Bericht des Ö1-"Morgenjournals". Die Pflegekarenz soll ab der Pflegegeldstufe 3 oder ab der Stufe 1 bei minderjährigen Kindern und bei Demenz möglich sein und bis zu drei Monate dauern können.

Ein Angehöriger kann die Pflegekarenz einmal antreten, bei einer Verschlechterung des Zustands - einer Erhöhung der Pflegegeldstufe - auch ein weiteres Mal. Pro Pflegebedürftigem können zwei Angehörige in Karenz gehen.

Pflegekarenz orientiert sich am Gehalt

Das Pflegekarenzgeld orientiert sich am zuletzt bezogenen Gehalt. Maximal sollen es 1.400 Euro pro Karenzmonat sein. Eine Krankenversicherung besteht während dieser Zeit weiter, auch der Erwerb des Abfertigungsanspruchs bleibe aufrecht, hieß es aus dem Sozialministerium.

Eine finanzielle Unterstützung ist auch für die Familienhospiz-Karenz geplant. Bisher gab es nur in Härtefällen eine Geldleistung des Familienministeriums. Nun sollen alle die analoge Leistung der Pflegekarenz des Sozialministeriums erhalten. Für sehr kinderreiche Familien kann es höhere Leistungen geben.

Die Interessensgemeinschaft Pflegender Angehöriger zeigte sich im ORF-Radio über die Einführung einer Pflegekarenz erfreut. Dabei handle es sich um einen "sozialpolitisch wichtigen Schritt", erklärte Präsidentin Birgit Meinhard-Schiebel. Als "Pferdefuß" bezeichnete sie allerdings die notwendige Zustimmung des Arbeitgebers.

Pflegeteilzeit auch möglich

Neben der Pflegekarenz soll künftig auch eine Pflegeteilzeit möglich sein. Analog zur Karenz soll diese maximal drei Monate in Anspruch genommen werden können, teilten Sozial- und Wirtschaftsministerium mit. Die Arbeitszeit darf auf ein Minimum von zehn Stunden pro Woche reduziert werden, die Geldleistung wird anteilig des reduzierten Einkommens errechnet.

Die übrigen Regeln für die Pflegeteilzeit entsprechen jenen für die -karenz, auch Pensions- und Krankenversicherung bleiben aufrecht. Zuständig für die neuen Maßnahmen ist das Bundessozialamt - Pflegende hätten damit für alle Leistungen künftig nur einen Ansprechpartner. In Kraft treten soll das Gesetz mit 1. Jänner 2014.