Politik

Anklage gegen Freiheitliche wegen Wahl-Broschüre

Heute Redaktion
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Bild: ORF

Nun ist es fix: Wegen eine BZÖ-Wahlbröschüre ist die Anklage gegen Gerhard Dörfler, Uwe Scheuch, Harald Dobernig und Stefan Petzner wegen des Verdachts der Untreue rechtskräftig. Werbung für das Land Kärnten wurden zu Wahlkampfmaterial des BZÖ auf Kosten des Landes umgestaltet und für den Landtagswahlkampf 2009 verwendet. Der Schaden beträgt 219.000 Euro, es gilt die Unschuldsvermutung.

Nun ist es fix: Wegen eine  BZÖ-Wahlbröschüre ist die Anklage  gegen Gerhard Dörfler, Uwe Scheuch, Harald Dobernig und Stefan Petzner wegen des Verdachts der Untreue rechtskräftig. Werbung für das Land Kärnten wurden zu Wahlkampfmaterial des BZÖ auf Kosten des Landes umgestaltet und für den Landtagswahlkampf 2009 verwendet. Der Schaden beträgt 219.000 Euro, es gilt die Unschuldsvermutung.

Neben den damaligen Politikern sind auch zwei Manager einer Landesgesellschaft angeklagt, die den Auftrag für die Umgestaltung gegeben haben sollen. Der Vorwurf gegen die Politiker: Dörfler gab den Druck in Auftrag und bezahlte mit Mitteln des Landes, Scheuch Letzteres ebenso. Dobernig segnete als Finanzreferent die Kostenübernahme ab, Petzner organisierte die Umgestaltung und managte die Kampagne.

Dörfler war im fraglichen Zeitraum beim BZÖ beziehungsweise bei den Freiheitlichen in Kärnten und Landeshauptmann von Kärnten, er sitzt heute für die FPÖ im Bundesrat. Scheuch war für das BZÖ beziehungsweise die Freiheitlichen in Kärnten Landeshauptmann-Stellvertreter und Parteiobmann. Er trat im August 2012 von allen Ämtern zurück und wurde im Dezember 2012 rechtskräftig wegen Bestechlichkeit verurteilt.

Dobernig war für die Partei(en) Finanzlandesrat, in der Causa Birnbacher ist eine Anklage wegen Verdachts auf Untreue rechtskräftig. Petzner leitete 2009 den BZÖ-Landtagswahlkampf in Kärnten. 2013 wurde er wegen "geschäftsschädigenden Verhaltens" aus der Partei ausgeschlossen, seit 2014 ist er als PR-Berater tätig.

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