Über ein Jahr dauerten die Ermittlungen an, im heurigen Mai lag endlich die Anklage gegen zehn weitere Verdächtige zwischen 16 und 20 Jahren im Missbrauchsfall in Wien-Favoriten vor – wir berichteten. Nun steht der Prozesstermin fest: Am 25. September müssen sich die Burschen bzw. jungen Männer u.a. wegen sexuellen Missbrauchs vor dem Wiener Straflandesgericht verantworten.
Die damals 12-jährige Anna-Sophia (Name geändert) soll von der Gruppe aus dem Antons- bzw. Motorikpark in Favoriten vor allem im Frühjahr 2023 bis über den Sommer wiederholt und völlig unverfroren zu sexuellen Handlungen – teilweise mehrmals in der Woche – in Stiegenhäusern und Kinderzimmern gedrängt und in manchen Fällen auch genötigt worden sein. Dadurch sei das Mädchen auch in ihrer sexuellen Selbstbestimmung verletzt worden, so die Staatsanwaltschaft.
Sie habe zu den Jugendlichen mit Migrationshintergrund aus der Türkei, Nordmazedonien, Bulgarien, Syrien und Nordafrika immer wieder "Nein" gesagt, sich jedoch aufgrund der Überzahl und körperlichen Überlegenheit der Burschen nicht gewehrt – auch weil sie durch die zur Schau gestellte Brutalität der Burschen eingeschüchtert gewesen sein soll. Videos von Prügeleien oder Bilder der Burschen mit Waffen (siehe oben) und Drogen wären kursiert.
Dennoch bestritten die größtenteils beschäftigungslosen Angeklagten in ihren Einvernahmen jegliches Fehlverhalten. Mehr noch: Mehrere der Burschen behaupten, die Initiative sei stets vom Opfer ausgegangen. "Sie wollte das", lautete eine der schockierenden Aussagen, die von der Staatsanwaltschaft schlicht als "Schutzbehauptungen" bezeichnet werden.
Zum Vorfall im Hotelzimmer, bei dem acht der Angeklagten und zwei Minderjährige das Opfer eingesperrt und nacheinander bzw. gemeinsam missbraucht haben sollen, meinte einer der Beschuldigten sogar frech: "Ich habe da geschlafen und gar nichts gemacht." Als man ihn mit einem von ihm gemachten Foto vom Opfer am Tatort konfrontierte, änderte er die Verantwortung und gab an, "nur zugeschaut" zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hält fest, dass die Ermittlungen "keine entlastenden Beweise zugunsten der Angeklagten" hervorgebracht hätten. Ein von einem Verteidiger vorgebrachter Chat-"Beweis" stellte sich als möglicher Fake heraus. Dennoch: Die Unschuldsvermutung gilt.