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Anschauen von Piraten-Streams ist nicht illegal

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Justizminister Wolfgang Brandstetter stellt klar: Das bloße Ansehen von illegalen Streams im Internet ist "keine urheberrechtlich relevante Handlung". Damit antwortete er auf eine parlamentarische Anfrage der Neos.

Justizminister Wolfgang Brandstetter stellt klar: Das bloße Ansehen von illegalen Streams im Internet ist "keine urheberrechtlich relevante Handlung". Damit antwortete er auf eine parlamentarische Anfrage der Neos.

Im Klartext bedeutet das: Wer sich Filme auf Streaming-Plattformen wie kinox.to ansieht, ohne diese herunterzuladen, wird strafrechtlich nicht verfolgt werden. Diese Aussage des Justizministers wird der Filmwirtschaft weniger gefallen.

Netzsperren bestätigt

Trotzdem: Internet-Anbieter müssen gewissen Webseiten sperren, "wenn diese überwiegend illegale Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material verbreiten". Damit wiederholt Brandstetter Urteile des Obersten Gerichtshofs und EU-Vorgaben.

Wie diese Netzsperren (beispielsweise von The Pirate Bay oder kinox.to) technisch umgesetzt werden müssen und wie wirksam sie sind, wird sich im Laufe des Jahres klären. Bis jetzt ist es relativ einfach, diese Sperren zu umgehen.