Niederösterreich

Anschlag auf FP: Dreieinhalb Jahre Haft für jungen Mann

Mit drei Komplizen soll ein junger Afghane (21) einen Anschlag auf die FP-Zentrale im August 2019 verübt haben, heute wurde er vor Gericht verurteilt.

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Der Angeklagte beim Prozess am 6.10.
Der Angeklagte beim Prozess am 6.10.
privat

Ein 21-jähriger, mehrfach vorbestrafter Afghane stand heute in St. Pölten wegen Brandstiftung und anderer Delikte (wie Verleumdung) erneut vor Gericht. Er soll, gemeinsam mit drei vermummten Komplizen, einen Brandanschlag auf die FP-Zentrale in St. Pölten im August 2019 verübt haben.

Am Überwachungsvideo sind vier vermummte Männer zu sehen, die Molotowcocktails durch die eingeschlagene Fensterscheibe der FP-Zentrale in St. Pölten werfen.

Ärger in U-Haft

Der 21-Jährige soll sich laut Anklage beim Anschlag verletzt haben, ließ die Brandwunden in einem Wiener Spital behandeln und flog schließlich auf ("Heute" berichtete). Bei der Einvernahme bestritt er die Tat. In U-Haft sorgte der 21-Jährige immer wieder für dicke Luft: Er soll einen Mitinsassen mit einem Messer bedroht haben. Als eine Verlegung in eine andere Zelle im Raum stand, drohte der Afghane mit Suizid. Weiters gab der junge Mann an, von Justizwachebeamten und Mitinsassen geschlagen worden zu sein.

Vor Gericht am ersten Verhandlungstag Mitte August in St. Pölten hatte der Angeklagte gemeint: "Ich habe nichts verbrochen." Zum Tatzeitpunkt sei der mehrfach vorbestrafte Afghane (3 mal wegen Drogenhandels) am Wiener Praterstern gewesen. Die Verletzung stamme von einem Sturz über eine Rolltreppe (Anm.: in der polizeilichen Einvernahme hatte er noch angegeben, dass er von der Polizei geschlagen worden sei).

Am zweiten Verhandlungtag sollten Entlastungszeugen des Afghanen kommen. Nur: Kein einziger Zeuge war auffindbar und somit erschienen. Nur der verletzte Justizbeamte sprach im Zeugenstand. Der Angeklagte selbst erklärte auf Vorhalt, dass er durchaus wisse, was die Freiheitliche Partei sei und was sie über Asylwerber sage. "Sie sind gegen Flüchtlinge", sagte er laut Dolmetscherin.

"Brandanschlag geplante Aktion"

In ihrem Schlussvortrag bezeichnete die Staatsanwältin den Brandanschlag als eine geplante Aktion. Die Beweislage sei eindeutig, verwies sie u.a. auf die vorliegenden Aufnahmen aus der Überwachungskamera und die erlittene Verwundung des 21-Jährigen. Es brauche nun ein deutliches Zeichen, um zu zeigen, dass "ein derartiges Verhalten der Meinungsfreiheit widerspricht".

Der Verteidiger sah "lediglich Indizien und keine Beweise". Es sei nach wie vor nicht geklärt, dass sich sein Mandant am 12. August 2019 überhaupt in St. Pölten aufgehalten habe. Er forderte hinsichtlich der versuchten Brandstiftung einen Freispruch im Zweifel und insgesamt eine milde Bestrafung.

3,5 Jahre plus Widerruf

Das Urteil beim fortgesetzten Prozess am Dienstagvormittag: Dreieinhalb Jahre Haft für den 21-Jährigen wegen Verleumdung, Brandstiftung und Verletzung eines Justizwachebeamten plus sieben Monate Widerruf einer bedingten Haftstrafe. Der Anwalt meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an - somit nicht rechtskräftig.

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