Wirtschaft

Anschober bietet Hilfe bei Corona-Krediten an

Am Sonntag ist die gesetzlich erstreckte Frist für coronabedingte Kreditstundungen ausgelaufen. Sozialminister Anschober verspricht Hilfe.

Heute Redaktion
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Als Teil der Corona-Hilfspakete war es privaten Haushalten und Kleinfirmen seit April per Gesetz möglich, ihr Stundungsrecht zu beanspruchen.
Als Teil der Corona-Hilfspakete war es privaten Haushalten und Kleinfirmen seit April per Gesetz möglich, ihr Stundungsrecht zu beanspruchen.
Getty Images/iStockphoto

Seit April 2020 konnten private Haushalte und Kleinfirmen ihre Kredittilgungen und stunden. Am Sonntag ist die gesetzliche Regelung, die Stundungen von Kreditrückzahlungen für Kreditnehmer verpflichtend vorgesehen hat, ausgelaufen, "Heute" berichtete.

Die Regelung sollte Kreditnehmern helfen, die laufende Raten wegen Einkommensverlusten infolge der Pandemie nicht mehr bezahlen konnten. Die Banken hätten "breit signalisiert, bei den Kreditrückzahlungen sehr kulant vorgehen zu wollen", teilte das Sozialministerium mit. Konsumentenschutzminister Rudolf Anschober (Grüne) versprach Hilfe.

"Bei Problemen können sich KonsumentInnen an das Ministerium wenden"

"Es ist sehr zu begrüßen, dass sich auch die Banken verpflichtet haben zu helfen, in diesen nach wie vor für viele Menschen schwierigen wirtschaftlichen Zeiten. Diese Vorgangsweise deckt sich mit jener in Deutschland. Ich werde ganz genau beobachten, ob die Regelung in der Praxis funktioniert. Falls nicht, werden wir uns andere, gesetzliche Maßnahmen überlegen. Sollte es in Einzelfällen dennoch zu Problemen kommen, können sich KonsumentInnen gerne an das Konsumentenschutzministerium wenden“, kündigte Anschober in einer Aussendung an.

Kreditkunden, die jetzt nach dem Auslaufen der gesetzlichen Stundung ihre Kreditzahlungen wieder aufnehmen und denen von ihrer Bank eine höhere Rate vorgeschrieben wird, weil für den Zeitraum 1. April 2020 bis 31. Jänner 2021 Zinsen verrechnet wurden, werde empfohlen, "die höhere Rate vorläufig unter Vorbehalt zu bezahlen".

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt derzeit den Angaben zufolge im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums mehrere Verbandsklageverfahren gegen heimische Banken, um die strittige Frage zu klären, ob diese ihren Kunden für die gesetzliche Stundung zusätzliche Zinsen verrechnen dürfen.

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