Politik

Anschober enthüllt, wo keine FFP2-Maskenpflicht gilt

Lockerungen kommen, die FFP2-Maskenpflicht bleibt. Es gibt aber eine wichtige Ausnahme.

Heute Redaktion
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Vielerorts gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
Vielerorts gilt eine FFP2-Maskenpflicht.
Johanna Schlosser / picturedesk.com

Nächste Woche gibt es neue Corona-Regeln in Österreich – aber auch Öffnungsschritte. Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne): "Ab Montag beginnen in Österreich erstmal nach langen Wochen des Lockdowns vorsichtige Öffnungsschritte: Schulen, Handel und körpernahe Dienstleister öffnen mit begleitenden, verschärften Schutzmaßnahmen. Damit schaffen wir wieder erste Perspektiven. Angesichts der Ausbreitung von Mutationen brauchen diese vorsichtigen Öffnungsschritte aber auch verschärfte Schutzmaßnahmen. Verschärfte Einreiseregelungen inklusive Testungen auch von ArbeitspendlerInnen, flächendeckende FFP2-Masken und 2 Meter Mindestabstand."

Hier gilt die Pflicht nicht

Überall dort, wo bisher ein Mund-Nasenschutz vorgeschrieben war, gilt künftig die FFP2-Pflicht. Das gilt für öffentliche Orte, in geschlossenen Räumen und bei derzeit erlaubten Veranstaltungen (etwa Begräbnissen). Davon ausgenommen sind Arbeitsorte. Hier wird grundsätzlich weiterhin die MNS-Pflicht gelten.

In den Wochen bis Ostern soll so Zeit gewonnen werden. "Denn zu Ostern wollen wir bereits eine Million Menschen und damit einen Großteil der Risikogruppen geimpft haben. Dieses Wochenende werden wir die Marke von 300.000 durchgeführten Impfungen erreichen, bereits über 50.000 davon haben den zweiten Stich erhalten und sind damit immunisiert", so Anschober.