Coronavirus

Ab Montag wird gelockert - Das ändert sich nun alles

Nach dem sechswöchigen Shutdown werden die Maßnahmen am Montag wieder gelockert. Was sich nun alles ändert, erfährst du hier im "Heute"-Überblick.

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Zu Beginn der Woche verkündete die Regierung erste leichte <a href="https://www.heute.at/s/jetzt-fix-das-sind-die-neuen-corona-regeln-ab-82-100125672">Lockerungsschritte</a>.
Zu Beginn der Woche verkündete die Regierung erste leichte Lockerungsschritte.
Tobias Steinmaurer / picturedesk.com

Zu Beginn der Woche verkündete die Regierung erste leichte Lockerungsschritte. Somit endet ab 8. Februar 2021 der dritte harte Lockdown in Österreich. Während in vier Bereichen Öffnungsschritte getätigt werden, gibt es etwa bei den Einreiseregeln Nachschärfungen. Zudem wird auf Bundesländerebene ein "Notbremsmechanismus" eingezogen. Das bedeutet, dass es nun eine Schwelle gibt, ab der wieder gegengesteuert werden muss. Was genau sich alles ändert, siehst du nun hier im Überblick. 

 ÜBERBLICK - LOCKERUNGEN:

Schulen

Nach den Semesterferien (in Wien, Niederösterreich und Burgenland ab 8. Februar) findet nun der von vielen lang ersehnte Präsenzunterricht statt. Während die Volksschule zur Gänze in den Präsenzunterricht wechselt, gibt es in Unter- und Oberstufe Schichtbetrieb (Montag + Dienstag; Mittwoch + Donnerstag, Freitag Home Schooling) eingeführt. 

Darüber hinaus müssen wöchentlich verpflichtende Nasenvorraumtests durchgeführt werden - wer dies nicht möchte, muss im Distance Learning bleiben. Zudem gilt in den Klassenzimmern gilt eine FFP2-Maskenpflicht. (Mehr dazu hier >>)

Handel

Mit 8. Februar darf nun der Handel ebenso wieder öffnen. Jedoch wurde die Öffnung auch in diesem Bereich an strengere Maßnahmen geknüpft. Die bereits vor der Lockdown-Schließung ohnehin geltenden Masken- und Abstandpflicht, wurde nun noch einmal verschärft.

Ab Montag herrscht eine FFP2-Maskenpflicht in den Shops. Zudem ist ein Mindestabstand von zwei Metern einzuhalten. Behördlich vorgeschrieben ist nun auch eine Kundenbegrenzung (1 Kunde pro 20 m²), um große Menschenansammlungen in Geschäften und Einkaufszentren zu verhindern. (Mehr dazu hier >>)

Körpernahe Dienstleistungen

Das Warten hat ein Ende! Endlich kann man wieder zum Friseur, zur Massage oder ins Nagelstudio. Doch auch in diesem Bereich wurde deutlich nachgeschärft. Die körpernahen Dienstleistungen (sprich Friseure, Beautysalons, Fußpfleger, Tätowierer..) dürfen unter folgenden Voraussetzungen besucht werden:  Kunden müssen einen (negativen) Eintrittstest, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorweisen. Aber Achtung - hier muss es sich um einen offiziellen und zertifizierten Corona-Test handeln! Andere werden nicht anerkannt. Darüber hinaus gilt natürlich auch hier eine FFP2-Maskenpflicht. Die Kontrollen führt stichprobenartig die Polizei durch.

Wer in den vergangenen sechs Monaten mit Covid-19 infiziert war und mittlerweile genesen ist, ist von der Testnachweis-Pflicht ausgenommen. Hier reicht eine ärztliche Bestätigung oder der Nachweis über neutralisierende Antikörper für einen Zeitraum von sechs Monaten. Von der FFP2-Masken-Pflicht sind diese Personen dennoch nicht befreit. (Mehr dazu hier >>)

Kultur

Um den Kultur-Bereich nicht völlig außen vor zu lassen, gibt es nun auch hier (einige wenige) Lockerungen. Ab Montag dürfen demnach Museen und Tiergärten öffnen. Wie im Handel gelten auch in diesem Bereich gleiche Maßnahmen: FFP2-Maskenpflicht, 2-Meter-Abstand und eine Kontingentierung. 

 WAS GLEICH BLEIBT BZW. VERSCHÄRFT WIRD:

Weiterhin im Lockdown

Auch weiterhin geschlossen bleiben Gastronomie, Hotels und Indoor-Freizeitstätten. Zudem kommen striktere Einreiseregeln und Grenzkontrollen, um insbesondere die Verbreitung der Corona-Mutationen aus dem Ausland noch stärker einzubremsen. (Mehr dazu hier >>)

Privatbereich

Nach wie vor bleib die Beschränkung der privaten Kontakte aufrecht. Es sind lediglich Treffen von maximal zwei Haushalten (Obergrenze: 4 Personen) gestattet. Partys sind somit weiter untersagt - wie ernst dies genommen wird, zeigen die angehobenen Strafen. Wird etwa die Maskenpflicht missachtet, wird künftig eine 90 Euro-Geldstrafe (statt bisher 25 Euro) verhängt. (Mehr zu den Strafen hier >>)

Ausgangssperre

Im harten Lockdown der letzten Wochen gab es strikte Ausgangsbeschränkungen, unter denen es nur wenige Gründe gab, das Haus zu verlassen. Diese gelten ab Montag von 20 bis 6 Uhr, doch es kommen neue Ausnahmen hinzu. Hier die Gründe, das Haus während der Ausgangssperre zu verlassen >>

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    Sven Hoppe / dpa / picturedesk.com