Coronavirus

Anschober korrigiert: Gastro ohne Corona-Limit

Jetzt ist er da, der Corona-Erlass. Darin steht unter anderem, wer vom Personen-Limit betroffen ist. Die Gastronomie ist ausgenommen.

Heute Redaktion
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Der Erlass zum Corona-Notfallplan wurde am Mittwoch veröffentlicht.
Der Erlass zum Corona-Notfallplan wurde am Mittwoch veröffentlicht.
Bild: Grafik Heute

Das 100 Personen-Limit für Veranstaltungen trifft die Gastronomie doch nicht. Der offizielle Erlass ist nun da, darin sind einige Ausnahmen definiert.

Hier der Erlass als PDF

In geschlossenen Räumen sollen sich nicht mehr als 100 Personen, unter freiem Himmel nicht mehr als 500 Personen gleichzeitig aufhalten. Anmeldepflichtige Veranstaltungen über diesen Größen werden nicht mehr genehmigt, bereits geplante abgesagt.

Gastro ausgenommen

Im Erlass, der nun vorliegt, sind aber auch Ausnahmen definiert. So sind Zusammenkünfte der Politik (Parlament), der Sicherheitsdienste (Polizei, Bundesheer) und des Gesundheitswesens (Krankenhäuser) ausgenommen. Und: auch im Zusammenhang mit der Befriedigung der Grundbedürfnisse gilt das Verbot nicht.

Also dürfen Lebensmittelhandel, Einkaufszentren und gastronomische Einrichtungen, die hauptsächlich für die Verabreichung von Speisen zugelassen sind, weitermachen wie bisher. Das wird im Erlass explizit erwähnt.

Auch Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern dürfen den Betrieb aufrecht erhalten, Betriebsversammlungen und der öffentliche Personenverkehr sind weiterhin erlaubt.

Weiterhin betroffen: Kinos, Diskotheken und alle anderen Lokale, die nicht primär der Lebensmittelversorgung dienen. Sie müssen ihre Gästezahl auf 100 Personen pro Raum beschränken, wie Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne) auch am Mittwoch nach dem Ministerrat betont.

Anschober in der ZIB2

In der ZIB2 war die Sache noch nicht so klar. Da sprach Anschober noch davon, dass die Regelung auch Restaurants und Lokale trifft. Im Erlass hat er dies nun präzisiert: Alles, was mit Lebensmittelversorgung zu tun hat, ist ausgenommen.

Wichtig ist die Grundidee, wie man im Sozialministerium gegenüber "Heute" erklärt:

Orte, die der Lebensmittelversorgung dienen, darauf sind die Menschen angewiesen. Deshalb gibt es da vorerst auch keine Beschränkungen.

Jeder und jede einzelne sollte dennoch überlegter handeln. Etwa, wie man Einrichtungen, wo viele Menschen zusammenkommen, in den nächsten Wochen am besten nutzt. Geht man zu Stoßzeiten einkaufen? Muss ich ein viel frequentiertes Restaurant besuchen? Brauche ich jeden Tag etwas vom Supermarkt oder mache ich alle drei Tage einen größeren Einkauf?

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