Die umstrittene und viel diskutierte Impfpflicht ist seit 5. Februar in Kraft. Die Verordnung zum Impfpflichtgesetz ist am Montag im Hauptausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen beschlossen worden. FPÖ und NEOS stimmten dagegen.
Darin geregelt wird auch, wer genau Impfbefreiungen ausstellen darf. Neben Amts- und Epidemie-Ärzte sind das laut Verordnung auch Ambulanzen. Die Österreichische Ärztekammer befürchtet wegen Impfbefreiungen einen Ansturm und fordert jetzt Änderungen.
In der Erläuterung zur Impfpflicht-Verordnung steht dabei auch, was unter fachlich-geeigneten Ambulanzen zu verstehen ist. Laut Text sind das Ambulanzen inländischer Krankenanstalten und insbesondere auch Spezialambulanzen, etwa Krebs- oder Neurologischen Ambulanzen.
Harald Mayer, Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der angestellten Ärzte, hält davon nichts. "Das ist so schlecht formuliert, dass jeder, der das so lesen will, lesen wird, dass jede Spitalsambulanz solche Impfbefreiungen ausstellen kann", so Mayer im Ö1-Journal.
Die Ärztekammer geht daher von einem großen Andrang auf alle Ambulanzen aus. Immerhin verstoßen aktuell (Stand 8. Februar) noch mehr als 1,2 Millionen Menschen gegen die Impfpflicht. Spezialambulanzen sollten laut Mayer aber durchaus Impfbefreiungen ausstellen.
"Wenn Spezialambulanzen etwa ihre immunsupprimierten Patienten nach Organtransplantationen behandeln, dann werden sie diesen Patienten selbstverständlich auch ein Impfbefreiungs-Zertifikat ausstellen", erklärt der Vizepräsident der Österreichischen Ärztekammer im Ö1-Journal weiter. Das gelte natürlich auch für Krebspatienten.
Ausnahmen gibt es zudem auch bei Personen, bei denen keine ausreichende Immunantwort zu erwarten ist, etwa bei Organtransplantationen. Schwangere sind ebenfalls von der Impfpflicht ausgenommen sowie all jene, die ihrer Gesundheit gefährdet werden können (Allergiker mit einer Überempfindlichkeit gegen einzelne Inhaltsstoffen).
Allerdings rechnet die Ärztekammer bereits damit, dass nicht nur Personen mit einem wirklichen Ausnahmegrund um ein Impfbefreiungsattest ansuchen werden. "Sondern das wollen auch viele Menschen, die einfach meinen, sie sind von der Impfpflicht zu befreien, weil sie nicht geimpft werden wollen", so Mayer im Ö1-Journal.
Dafür seien die Ambulanzen aber nicht da und dafür habe man auch "keine Kapazitäten". Für sie sollten ausschließlich Amts- und Epidemie-Ärzte zuständig sein. Der Ärztekammer-Vize fordert daher jetzt die Formulierung zu den Ambulanzen zu präzisieren, heißt es im ORF-Radio.
Und was sagt das zuständige Gesundheitsministerium? Für das Ressort von Minister Wolfgang Mückstein (Grüne) ist die Sache laut Ö1 klar. Nur die konkret aufgelisteten Ambulanzen seien dazu berechtigt, Impfbefreiungen auszustellen – und zwar nur für die dortigen Patienten.
Das Gesundheitsministerium geht ohnehin davon aus, dass es keinen übermäßigen Andrang bei den Impfbefreiungen geben werde. Die Ausnahmen seien klar definiert und es handle sich nur um einen eingeschränkten Personenkreis, so das Ministerium zu Ö1.