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Ansturm auf Ämter wegen neuem Kinderpass

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Am 15. Juni, also kurz vor der Hauptreisezeit, werden die Eintragungen von Kindern in den Pässen ihrer Eltern ungültig. Diese benötigen dann ihre eigenen Reisepässe. Daher sind die Beamten in den Passämtern nun mit einem großen Ansturm konfrontiert. Denn jeder möchte rechtzeitig vor dem Urlaub das Dokument in den Händen halten.

Wer in den kommenden Tagen noch einen Reisepass für seine Tochter oder seinen Sohn benötigt, muss mit langen Schlangen in den Passämtern und schwitzenden Beamten rechnen. Denn nur mehr bis Mitte des Monats sind Eintragungen von Kindern im Pass der Eltern zulässig. Ab 15. Juni muss jedes Kind über einen eigenen Reisepass verfügen.

Ist das nicht der Fall, endet die Reise schon am Flughafen. Auch wenn der Pass des Elternteils noch länger gültig ist, wird die Miteintragung wirkungslos.

In Wien sind die Magistratischen Bezirksämter für die Ausstellung der Pässe zuständig, in Statuarstädten der Magistrat, in Leoben und Schwechat die Gemeinde und ansonsten die Bezirkshauptmannschaft. Bei der Passausstellung muss das Kind anwesend sein. Außerdem sind mehrere Dokumente und Identitätsnachweise mitzubringen.

Welche Dokumente Sie brauchen:

Amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers
Geburtsurkunde des Kindes
Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
Passbild


Was beim Passfoto zu beachten ist:

Mitzubringen ist ein Farbfoto (35 x 45 Millimeter), das nicht älters als sechs Monate ist. Der nicht geneigte oder gedrehte Kopf muss etwa zwei Drittel des Bildes einnehmen, der Augenabstand mindestens acht Millimeter betragen. Nur glattes und glänzendes Papier ohne Oberflächenstruktur darf verwendet werden. Der Hintergrund muss einfärbig und hell sein, darf kein Muster oder einen Kontrast zum Gesicht aufweisen.

Das Gesicht muss gleichmäßig scharf und beleuchtet sein. Der Gesichtsausdruck muss neutral sein, die fotografierte Person darf also nicht lachen. Der Mund muss geschlossen, bei Brillenträgern die Augen klar erkennbar sein. Das Foto darf keine rote Augen, Beschädigungen oder Verunreinigungen aufweisen. Das Tragen von Kopfbedeckungen ist nur aus medizinischen oder religiösen Gründen zulässig.

Gültigkeitsdauer bei Kinderpässen kürzer

Da Kinder schnell wachsen und sich schnell verändern, ist die Gültigkeitsdauer kürzer als bei Erwachsenen. Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr ist diese auf zwei Jahre beschränkt. Bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr muss das Reisedokument alle fünf Jahre erneuert werden. Danach wird ein Reisepass mit Fingerabdruck ausgestellt, der zehn Jahre lang gültig bleibt.

Soviel kostet der Pass für Kinder:

Der erste Reisepass bis zum Alter von zwei Jahren ist gebührenfrei. Danach kostet er 30 Euro, ab dem zwölften Geburtstag 75,90. Für diejenigen, die kurzfristig verreisen wollen, besteht die Möglichkeit einen Expresspass zu beantragen. Diester kostet allerdings 220 Euro. Wer rechtzeitig an den Pass denkt, steigt also günstiger aus!

Das Prinzip "Eine Person - ein Pass" wurde von der Europäischen Union unter anderem als Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt.