Wirtschaft

"Antrag abgelehnt" – Energie-Gutschein sorgt für Ärger

Derzeit häufen sich Beschwerden rund um den Energie-Gutschein. Viele erhalten nach der Versendung des Formulars den Status "abgelehnt". 

Stefanie Riegler
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Dieser Gutschein soll aufgrund der steigenden Energiepreise helfen.
Dieser Gutschein soll aufgrund der steigenden Energiepreise helfen.
apa/picturedesk ("Heute"-Montage)

"Heute"-Leser Michael wohnt mit seiner Ehefrau in einer Wohnung in Wien-Meidling. Mitte Mai hat der 65-jährige Pensionist den Brief mit dem Energie-Gutschein der Regierung erhalten und einige Tage später das Online-Formular ausgefüllt. "Das hat alles gut funktioniert. Die Daten zu meiner Zählernummer hab ich von der Wien Energie per Mail bekommen. Und auch das Abschicken des Formulars war erfolgreich", erklärt der Wiener gegenüber "Heute".

Als er vor wenigen Tagen dann seine Strom-Jahresabrechnung erhielt, fiel im auf, dass keine Gutschrift enthalten war. Deshalb hat er auf der Website des Ministeriums seinen Status überprüft. Und da folgte die Überraschung: Sein Gutschein wurde aufgrund "fehlender Voraussetzungen oder Eingaben abgelehnt".

Keine Auskunft bei der Hotline

"Ich erfülle aber die Voraussetzungen. Unser Einkommen liegt deutlich darunter und bei den Angaben habe ich auch alles korrekt ausgefüllt. Ich wurde auch gar nicht darüber informiert, dass mein Antrag abgelehnt wurde", betont der 65-Jährige.

Er hat danach bei der Hotline angerufen, doch dort konnte man ihm nicht weiterhelfen, wie er im "Heute"-Gespräch erzählt. Der Mann am Telefon teilte ihm lediglich mit, dass er im Juli einen neuen Gutschein ausfüllen könnte.

Der Antrag von "Heute"-Leser Michael wurde abgelehnt, obwohl er die Voraussetzungen erfüllt.
Der Antrag von "Heute"-Leser Michael wurde abgelehnt, obwohl er die Voraussetzungen erfüllt.
zvG

Michael ist nicht der einzige, der derzeit mit Problemen bezüglich des Energie-Gutscheins kämpft. In den sozialen Medien häufen sich die Beschwerden.

VSV machte den Test

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat daraufhin die Funktionstüchtigkeit der Website überprüft. "Trotz richtiger Anmeldung und Erfüllung der Voraussetzungen zeigt die Statuskontrolle auf der Website energiekostenausgleich.gv.at 'Abgelehnt' an", heißt es vom Verein von Obmann Peter Kolba in einer Aussendung.

"Ein Anruf bei der Hotline ergibt, dass die Gründe der Ablehnung derzeit nicht eingesehen werden können. Man soll ab 1. Juli wieder anrufen, dann könne Auskunft gegeben werden und man erhalte einen neuen Gutschein", berichtet Kolba und appelliert an Finanzminister Magnus Brunner, den Fehler rasch zu beheben.

Die beiden Regierungsparteien ÖVP und Grüne hatten im März den angekündigten Energiekostenausgleich mittels Gutschein im Nationalrat beschlossen. Etwa 600 Millionen Euro macht die Koalition dafür locker, rund vier Millionen Haushalte bekommen jeweils 150 Euro. Der Gutschein wurde per Post versandt.

Bestimmte Personen ausgeschlossen

Es ist jedoch so, dass nicht alle Menschen in Österreich diesen auch einlösen können. So sind etwa jene, die keinen Hauptwohnsitz in Österreich haben, keine Stromrechnung bezahlen oder jene, deren Einkünfte des Haushaltes einen bestimmten Grenzwert übersteigen, von einer Förderung ausgeschlossen.

Laut Finanzministerium wurden bis Mitte Juni 2022  mehr als 1,3 Millionen Formulare zur Beantragung des Energiekostenausgleichs eingereicht. "In Einzelfällen kann es dazu kommen, dass der Gutschein neu eingereicht werden muss", heißt es auf "Heute"-Anfrage bezüglich der genannten Probleme.

Dazu zählen etwa ein Umzug (aktuelle Adresse ist eine andere als bei der Gutschein-Einreichung), die Eingabe falscher Informationen (falsche Zählpunktnummer, falscher Energieanbieter, etc.) oder die fehlende Bestätigung der Datenschutz-Bestimmungen.

Gutschein kann ab Juli neu beantragt werden

"Alle Kundinnen und Kunden, die den Status 'abgelehnt' erhalten, werden aktiv per E-Mail bzw. Brief informiert. Darüber hinaus können Kundinnen und Kunden jederzeit Ihren Status auf der Webseite überprüfen. Der Gutschein kann dann neu eingereicht bzw. ab Juli beantragt werden", erklärt ein Sprecher des Bundesministeriums.

Wer den Gutschein falsch ausgefüllt hat, kann den Gutschein mit den richtigen Informationen spätestens ab nächster Woche online über www.energiekostenausgleich.gv.at erneut einreichen.

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    Knapp vier Millionen Haushalte haben den Energiegutschein bereits erhalten. 
    Knapp vier Millionen Haushalte haben den Energiegutschein bereits erhalten.
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