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Chaos bei Energie-Gutschein sorgt jetzt für Wirbel

Verbraucherschützer Peter Kolba schlägt Alarm: Denn die Website zur Anmeldung für den Energiebonus funktioniert. Kolba fordert nun schnelles Handeln. 

Nikolaus Pichler
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Um den Energie-Gutschein zu bekommen, ist zuerst eine Anmeldung erforderlich. 
Um den Energie-Gutschein zu bekommen, ist zuerst eine Anmeldung erforderlich. 
Karl Schöndorfer / picturedesk.com

Zahlreiche Beschwerden in den sozialen Medien zur Anmeldung für den Energiebonus (150-Euro-Gutschein) haben den Verbraucherschutzverein (VSV) stutzig gemacht. Der Verein von Obmann Peter Kolba hat daraufhin die Website auf ihre Funktionstüchtigkeit getestet.  "Trotz richtiger Anmeldung und Erfüllung der Voraussetzungen zeigt die Statuskontrolle auf der Website energiekostenausgleich.gv.at 'Abgelehnt'", heißt es von dem Verein. 

"Ein Anruf bei der Hotline ergibt, dass die Gründe der "Ablehnung" derzeit nicht von den TelefonistInnen eingesehen werden können. Man möge ab 1. Juli 2022 wieder anrufen, dann könne Auskunft gegeben werden und man könne einen neuen Gutschein zugesendet bekommen," berichtet Kolba. "Da es sich um eine Förderung, also kurz gesagt um ein Almosen der Regierung handelt, kann man Ansprüche nicht einklagen. Wir appellieren daher an den Finanzminister rasch klarzustellen, welche Fehler hier auftreten und wann und wie man diese zu beheben gedenkt."

Die beiden Regierungsparteien ÖVP und Grüne hatten im März den angekündigten Energiekostenausgleich mittels Gutschein im Nationalrat beschlossen. Etwa 600 Millionen Euro macht die Koalition dafür nun locker, rund vier Millionen Haushalte bekommen jeweils 150 Euro. Die Post könnte bereits ab April mit der Zustellung des Gutscheines beginnen.

Diese Personen bekommen Energie-Gutschein

Als Orientierung dafür, wer einen Gutschein zugeschickt bekommt, dienen laut "Kleine Zeitung" die Zählpunkte (also Strom- und Gaszähler) und Hauptwohnsitzmeldungen. Aber: nicht jeder, dem der 150-Euro-Bonus ins Postkasterl flattert, darf diesen auch einlösen.

Entscheidend ist die Höhe des monatlichen Einkommens. Bei Ein- oder Mehrpersonenhaushalten wird die ein- bzw. zweifache ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 5.670 Euro im Monat als Messlatte angelegt. Die rund vier Prozent der am besten verdienenden Haushalte des Landes fallen damit raus.

Dann gibt es noch eine zweite Hürde, die jeder nehmen muss. Der Gutschein kann nicht in bar abgelöst, verschenkt oder weitergegeben werden, sondern gilt nur bei den 150 verschiedenen Stromlieferanten und Netzbetreibern.

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    Knapp vier Millionen Haushalte haben den Energiegutschein bereits erhalten. 
    Knapp vier Millionen Haushalte haben den Energiegutschein bereits erhalten.
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    Schlagend wird der 150-Euro-Bonus dann aber erst mit der nächsten Jahresabrechnung. Alle die ihren Stichtag also schon vor dem Ausschicken der Gutscheine hatten, müssen sich also bis 2023 für die Einlösung gedulden...

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      Denise Auer