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Anwalt: Finanzbeamtin "zu 100 Prozent unschuldig"

Heute Redaktion
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Bild: Gemeindebund

Herbert Hübel, der Verteidiger der Beamtin, die Buchschulden des Landes Salzburg in der Höhe von 340 Mio. Euro verursacht haben soll, rechnet "nicht einmal mit einer Anklage" gegen die 41-jährige Mitarbeiterin der Finanzabteilung.

Herbert Hübel, der Verteidiger der Beamtin, die Buchschulden des Landes Salzburg in der Höhe von 340 Mio. Euro verursacht haben soll, rechnet "nicht einmal mit einer Anklage" gegen die 41-jährige Mitarbeiterin der Finanzabteilung.

Die Referatsleiterin der Finanzabteilung des Landes, die im Verdacht steht, den gigantischen Salzburger Finanzskandal verursacht zu haben, bleibt auf freiem Fuß: "Wir sehen derzeit keinen Haftgrund", sagte Staatsanwältin Alexandra Maruna von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Wien.

"Meine Mandantin ist zu 100 Prozent unschuldig. Sie hatte für alle ihre Geldgeschäfte Vollmachten seitens ihrer Vorgesetzten in der Finanzabteilung des Landes. Ich rechne nicht einmal mit einer Anklage." Das sagte Rechtsanwalt Herbert Hübel, der jene Salzburger Finanzbeamtin vertritt, die verursacht haben soll, heute, Dienstag, Abend.

Anwalt: Vorgesetzte und Politik waren informiert

"Meine Mandantin hat nicht einen Cent für sich genommen. Von persönlicher Bereicherung kann also nicht die Rede sein. Sie hat absolut nichts Verbotenes zu verantworten. Daher gibt es auch kein Motiv, sie hat nur ihren Job gemacht, für den sie angestellt war", argumentierte Hübel, der im Juni dieses Jahres in der Osterfestspiel-Affäre gegen Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (S) erfolgreich war. "Es gab regelmäßige Jour Fixe Treffen, sowohl die Vorgesetzten meiner Mandantin als auch die Politik waren seit langem über alle Finanzgeschäfte informiert", sagte der Rechtsanwalt und fügte hinzu, dass "logischerweise von einem Geständnis keine Rede sein kann".

Am Dienstagnachmittag sei seiner Mandantin die Entlassung aus dem Landesdienst zugestellt worden, so Hübel weiter. "Die ist erstens sachlich ungerechtfertigt und zweitens kommt sie viel zu spät. Denn eine Entlassung muss unverzüglich ausgesprochen werden. In diesem Fall hat man meiner Mandantin im Juli gesagt, sie brauche nicht mehr zur Arbeit zu kommen und ihr ein Burn-out angedichtet, das sie aber gar nicht hat. Juristisch ist da eine Menge falsch gelaufen. Aber all das wird ans Tageslicht kommen", sagte der Anwalt.