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Anwalt leugnete Gaskammern: Anklage aufgehoben

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Das Justizministerium hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Wels gegen einen Juristen aufgehoben. Der Verteidiger hatte davon gesprochen, dass in Mauthausen eine Gaskammer erst "nachträglich eingebaut wurde".

Das Justizministerium hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Wels gegen einen Juristen aufgehoben. Der Verteidiger hatte davon gesprochen, dass in Mauthausen eine Gaskammer erst "nachträglich eingebaut wurde".
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Wiederbetätigung geklagt: Im März habe der Jurist einen 33-Jährigen in einem Verfahren zum Verbotsgesetz verteidigt und behauptet, es sei strittig, dass im KZ Mauthausen jemals Vergasungen stattgefunden hätten. Der Verteidiger sprach in seinem Schlussplädoyer von einer "so genannten Gaskammer", die erst "nachträglich eingebaut wurde". 

Der Weisungsrat im Justizministerium hob die Anklage nun auf. Der Anwalt habe zwar "ein oder zwei Sätze gesagt, die historisch falsch" seien, den Holocaust aber nicht gröblich verharmlost. Dem Juristen droht ein Disziplinarverfahren vor der Rechtsanwaltskammer.