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Anwohner sehen rot und laufen gegen Bordell Sturm

Ein geplanter Rotlichtbetrieb in einem Gewerbequartier in Heimberg (Schweiz) rief eine Reihe von Gegnern auf den Plan. Die Umnutzung wurde bewilligt.

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In einem Gewerbehaus in Heimberg soll ein Bordell entstehen.
In einem Gewerbehaus in Heimberg soll ein Bordell entstehen.
picturedesk.com/ Symbolbild

In der Gewerbezone an der Winterhalde in Heimberg (Schweiz) sollen leerstehende Büroräume als Prostitutionsbetrieb mit einer Kontaktbar genutzt werden. Gegen die Umnutzung gingen neun Einsprachen von Anwohnern, benachbarten Gewerbebetrieben und einem kirchlichen Verein ein, wie der Thuner Regierungsstatthalter Marc Fritschi in einer Mitteilung schreibt. Zusätzlich wurden beim Gemeinderat zwei Petitionen eingereicht, die die Umnutzung verhindern wollen.

In der Gewerbezone seien eine Vielfalt von Gewerbebetrieben und auch das Lokal einer Freikirche angesiedelt, schreibt Fritschi. Wohnungen seien nur zulässig, soweit sie für betrieblich notwendiges Personal gebaut worden seien. "Ein Prostitutionsbetrieb und die zu erwartenden Immissionen sind hier grundsätzlich zonenkonform."

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    Im ersten Stock dieses Gewerbegebäudes soll ein Rotlichtbetrieb entstehen.
    Im ersten Stock dieses Gewerbegebäudes soll ein Rotlichtbetrieb entstehen.
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    "Moralische Bedenken rechtlich nicht maßgebend"

    Die Einsprachen hat der Regierungsstatthalter daher abgewiesen und die Baubewilligung erteilt. "Prostitution existiert und die Gesetzgebung sieht vor, dass die Sexarbeiterinnen ihr Gewerbe unter möglichst ordentlichen Umständen ausüben können", so Fritschi. Die Arbeits- und Nebenräume würden die baurechtlichen Anforderungen erfüllen.

    "Auf dem Grundstück stehen genügend Parkplätze zu Verfügung und es ist notorisch, dass Bordellbesucher sich diskret verhalten; eine unzulässige Nachtruhestörung ist nicht zu erwarten." Und: Ideelle und moralische Bedenken gegen das Gewerbe sind rechtlich nicht maßgebend.

    In einem nächsten Schritt werde zu prüfen sein, ob einer geeigneten Person die Betriebsbewilligungen erteilt werden könne und welche Auflagen für einen ordentlichen Betrieb nötig seien.

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