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Anzeige gegen Papst Benedikt

Heute Redaktion
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Gilt die Anschnallpflicht auch für Papst Benedikt der XVI.? Mit dieser Frage beschäftigt sich die Anwaltskanzlei Sundermann aus dem westfälischen Unna. Ein Dortmunder Bürger hat Papst Benedikt der XVI. angezeigt, weil dieser bei seinem Besuch in Freiburg wiederholt nicht angeschnallt war.

Der Mann biete nicht nur zwei eigene Zeugen auf, sondern verweise auch noch auf den Erzbischof von Freiburg, den Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, und Baden-Württemberg Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne). Sie könnten die Ordnungswidrigkeit sicher ebenfalls bezeugen, erklärte die Kanzlei Sundermann.

Die Kanzlei hat für sich noch nicht herausgefunden, ob Papst Benedikt XVI. ein deutscher Bürger oder ein Staatsoberhaupt sei, das diplomatische Immunität genieße. In Freiburg müssen ebenfalls die Rechtsgelehrten ran. Die Stadt bestätigte aber zunächst einmal den Eingang der Anzeige.



Sorge um den Hl. Vater

Hintergrund der Anzeige ist nach Aussagen der Kanzlei ein Schreckerlebnis des Mandanten. Nach dem Papstbesuch habe sich ein Unfall mit Toten ereignet. Die Insassen seien nicht angeschnallt gewesen. Der Mandant, selbst nicht Kirchenmitglied, denke aber auch an die Sicherheit des Papstes. Selbst bei Schrittgeschwindigkeit könne sich der Heilige Vater bei einem Aufprall schwer verletzen. Anschnallen wäre durchaus möglich, meinte der Anwalt. Das Papstmobil verfüge über Sicherheitsgurte.