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Arbeiter gleichgestellt: Wirtschaft entsetzt!

Heute Redaktion
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Arbeiter und Angestellte bekommen gleiche Rechte.
Arbeiter und Angestellte bekommen gleiche Rechte.
Bild: iStock

Arbeiter und Angestellte haben künftig gleiche Rechte, beschloss der Nationalrat. Dafür waren SPÖ, FPÖ und die Grünen. ÖVP und Neos stimmten dagegen.

Das Parlament beseitigte am Donnerstag abend die letzten bestehenden Unterschiede bei Kündigungsfristen und Entgeltfortzahlung mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und Grünen. Ein "Njet" kam von ÖVP und Neos.

Gewerkschaft jubelt



Die Angleichung hat am Freitag hellen Jubel in der Gewerkschaft hervorgerufen. Der Anachronismus der Schlechterstellung von Arbeitern endlich überwunden, freute sich ÖGB-Präsident Erich Foglar. PRO-GE-Bundesvorsitzender Rainer Wimmer war entzückt, dass endlich die „Zwei-Klassen-Arbeitnehmerschaft" abgeschafft wurde. Die "ungerechtfertigte und im Widerspruch mit den Anforderungen der Arbeitswelt des dritten Jahrtausends stehende Diskriminierungen von Arbeitern" sei endlich abgeschafft, begeisterte sich vida-Chef Roman Hebenstreit.

Bittere Enttäuschung in der Wirtschaftskammer



Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl war hingegen bitter enttäuscht über ein "Wahlzuckerl zulasten der gesamten Wirtschaft". Diese Regelung bedeute eine massive Kostenerhöhung für Betriebe, "die am Ende des Tages für alle teuer wird" - weil sie sich in der Arbeitslosenquote und im Wachstum niederschlagen werde, so der WKÖ-Chef.

Besonders grantig reagierte Wirtschaftsbund-Generalsekretär Peter Haubner, da sich die Arbeitgeber von der Gewerkschaft gelegt fühlen: "Ich hoffe, dass die Sozialpartnerschaft nach dem 15. Oktober überlebt." "Unverantwortlich" und in der Vorgehensweise "untragbar", wetterte WKÖ-Obfrau Gewerbe und Handwerk, Scheichelbauer-Schuster, gegen den Beschluss.

"Negative Auswirkungen"

Handels-Obmann Peter Buchmüller rechnet nun "ganz klar mit negativen Auswirkungen" für den Handel, mit Jobeinbußen und einer Verlagerung zu mehr Leiharbeit. Einen "unverantwortlichen, wahltaktischen Schnellschuss auf Kosten der gesamten heimischen Wirtschaft", ortete auch die Obfrau der WKÖ-Bundessparte Tourismus und, Petra Nocker-Schwarzenbacher.

Was beschlossen wurde:



Konkret gab es vor allem noch Unterschiede beim Kündigungsschutz und bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Grundsätzlich betrug die Kündigungsfrist bei Arbeitern zwei Wochen, bei den Angestellten hingegen sechs Wochen.

Ab 2021 gilt eine sechswöchige Kündigungsfrist für alle. Die Frist steigt bis zu einer Dauer von fünf Monaten nach dem vollendeten 25. Dienstjahr. Ungünstigere Vereinbarungen sollen nicht zulässig sein. Die Arbeiter selbst sollen zumindest eine einmonatige Kündigungsfrist, zum jeweils Monatsletzten, einhalten müssen.

Vereinheitlicht wird auch die die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. So ist das Gehalt bzw. der Lohn künftig bereits nach einem Dienstjahr – statt wie derzeit erst nach fünf Jahren – acht Wochen lang weiterzuzahlen. An der Grundstufe (sechs Wochen) und den weiteren Steigerungsstufen (zehn Wochen nach fünfzehn Dienstjahren, zwölf Wochen nach fünfundzwanzig Dienstjahren) ändert sich hingegen nichts.

Lehrlinge werden künftig im Krankheitsfall acht – statt bisher vier – Wochen lang die volle Lehrlingsentschädigung und weitere vier Wochen (statt zwei) ein Teilentgelt erhalten.

(GP)