Oberösterreich

Arbeiter entlassen, weil er Corona-Risikopatient ist

Weil er als Corona-Hochrisikopatient gilt, sollte ein 35-Jähriger per Attest nicht mehr in die Arbeit gehen. Die Firma sprach die Entlassung aus.

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Die AK OÖ (im Bild Präsident Johann Kalliauer) setzte sich für den 35-Jährigen ein - mit Erfolg.
Die AK OÖ (im Bild Präsident Johann Kalliauer) setzte sich für den 35-Jährigen ein - mit Erfolg.
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Seit 20 Jahren ist der 35-Jährige aus dem Bezirk Eferding als Arbeiter bei einer Maschinenbaufirma tätig. Dabei leidet der Mann an einer starken Einschränkung des Immunsystems und der Nierenfunktion.

Nachdem am 13. März 2020 der erste Lockdown verkündet worden war, stufte der Hausarzt den Eferdinger als Corona-Hochrisikopatienten ein, stellte ein Attest aus, das festhielt, dass der Mann aktuell nicht zur Arbeit gehen solle, um eine Ansteckung mit dem Virus zu vermeiden. 

Der Arbeiter, der an einer Maschine in einer Fertigungshalle eingesetzt war, teilte das seinem Arbeitgeber mit und informierte auch darüber, dass die Lohnkosten vom Bund ersetzt werden würden. Der 35-Jährige blieb daraufhin wie empfohlen daheim, wurde jedoch eine Woche später von seinem Chef kontaktiert. Er wisse nicht, wo er die Lohnkosten herbekomme, der Arbeitnehmer solle sich darum kümmern, meinte dieser. Auch der Hausarzt soll in dieser Angelegenheit gefragt worden sein - allerdings mit wenig Erfolg.

AK OÖ kämpfte 35-Jährigen in Arbeitsverhältnis zurück

Die Firma war schließlich offenbar zu ungeduldig und schickte Ende März die schriftliche Kündigung. Die Kündigungsfrist lief laut Kollektivvertrag noch bis Anfang Juli. Nach der Kündigung forderte der Arbeitgeber den Arbeiter noch mehrmals auf, seine Arbeit unverzüglich wieder aufzunehmen - und das, obwohl der Betrieb keine ausreichenden Maßnahmen am Arbeitsplatz des 35-Jährigen vorgenommen hatte, um ihn vor einer Corona-Ansteckung zu schützen. Kurz darauf folgte die Entlassung.

In seiner Verzweiflung wandte sich der Arbeiter an die AK Eferding. Die versuchte das Ganze noch in einem Gespräch zu klären, doch Firma rückte nicht von der Aufkündigung des Arbeitsverhältnisses ab, weshalb die Arbeiterkammer letztlich Klage gegen das Unternehmen einbrachte - mit Erfolg! Sowohl Kündigung als auch Entlassung mussten zurückgenommen und das gesamte Entgelt für die Zeit nach der Entlassung nachgezahlt werden. Das Arbeitsverhältnis des Mannes ist weiterhin aufrecht.

Sicherheit am Arbeitsplatz war nicht belegt worden

Das Gericht urteilte, dass der Arbeiter dem Attest seines behandelnden Arztes zu Recht vertraut hatte. Der 35-Jährige durfte zu Recht der Arbeit fernbleiben, da der Arbeitgeber einen Beweis hätte einbringen müssen, dass der Arbeitsplatz sicher sei. Diese Beurteilung durch einen Arbeitsmediziner aber fehlte. 

AKOÖ-Präsident Johann Kalliauer dazu:" Es ist unglaublich, wie manche Arbeitgeber mit jahrzehntelang treuen Beschäftigten umgehen. Der Mann war ohnehin in absoluter Sorge um seine Gesundheit und dann musste er auch noch um seinen finanzielle Existenz bangen, obwohl er nur den Empfehlungen des Arztes Folge leistete."

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