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Arbeitsprogramm der Regierung im Bereich Staat & Ges...

Heute Redaktion
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Die Bundesregierung bekennt sich zur nachhaltigen Entlastung der BürgerInnen und Unternehmen von bürokratischen Lasten. Zu diesem Zweck wird ein Grundsatzgesetz erlassen, das diesen Zielen Rechnung trägt:

Die Bundesregierung bekennt sich zur nachhaltigen Entlastung der BürgerInnen und Unternehmen von bürokratischen Lasten. Zu diesem Zweck wird ein Grundsatzgesetz erlassen, das diesen Zielen Rechnung trägt.

Regelungsflut eindämmen

•• One in-One out für Gesetze und Förderungen: Wird eine neue Regulierung oder Förderung eingeführt, wird nach Möglichkeit eine alte Regulierung oder Förderung aufgehoben.

•• Sunset Clause: Soweit möglich wird jede neue Regulierung nur für einen befristeten Zeitraum erlassen; was sich nicht bewährt, wird auch nicht verlängert. Bestehende Regulierungen sollen in den nächsten Jahren drastisch reduziert werden.

•• Golden Plating: Bei der innerstaatlichen Umsetzung von Europarecht wird darauf geachtet, nicht ohne Grund einen höheren Regulierungsgrad als europarechtlich vorgegeben vorzusehen.

•• Darüber hinaus werden Behörden in die Pflicht genommen, BürgerInnen nicht mit Kleinstforderungen zu konfrontieren, die in keinem Verhältnis zum getätigten Aufwand stehen; künftig sollen Behörden die Pflicht (und nicht bloß die Möglichkeit) haben, in diesen Fällen auf eine Einhebung zu verzichten.

Umsetzung: Ministerrat im Februar 2017

Zuständigkeiten bündeln

•• Die von der Bundesregierung und den Landeshauptleuten gemeinsam eingesetzte Bund- Länder Arbeitsgruppe wird im Februar ihre Arbeit auf politischer Ebene fortsetzen.

•• Die Bundesregierung bekennt sich zur Entflechtung der Kompetenzverteilung und zu klareren Regelungs- und Verantwortungsstrukturen zwischen den Gebietskörperschaften, insbesondere im Wirtschaftsrecht. Eine zentrale und überfällige Maßnahme ist die Abschaffung der Doppelebene Grundsatzgesetzgebung-Ausführungsgesetzgebung (Art. 12 B-VG). Anstelle von Grundsatzgesetzen des Bundes, denen neun Landesgesetze (und oft noch unzählige Verordnungen der unterschiedlichen Ebenen) folgen, sollen klare und einheitliche Zuständigkeiten bestehen. Das betrifft beispielsweise das Elektrizitätsrecht, das Armenwesen, das Gesundheitswesen und das Landarbeiterrecht sowie das Ziel eines einheitlichen Jugendschutzgesetzes. Zugleich soll gemeinsam daran gearbeitet werden, die Regulierungsdichte in unserem Land für alle spürbar zu reduzieren.

•• Ziel ist es weiters, im Rahmen der Bund/Länder-Arbeitsgruppe durch Fördereffizienz, Verwaltungseffizienz und Ausgabendisziplin von Bund und Ländern (Spending Reviews) insgesamt 1 Milliarde Euro gesamtstaatlich ab 1.1.2018 einzusparen.

Treffen der Arbeitsgruppe im Februar/März 2017

Weiterentwicklung des Wahlrechts

Auf parlamentarischer Ebene wird eine Reform des Wahlrechts in einer Enquete unter Beiziehung von Fachleuten mit dem Ziel einer breiten parlamentarischen Mehrheit verhandelt. In einem Unterausschuss des Verfassungsausschusses wird zugleich über die aktualisierte Ausgestaltung der Kompetenzen des Bundespräsidenten beraten.

Umsetzung: Ergebnisse bis Juli 2017

Seite 2: Standort-Paket und Family Office!

Standort-Paket

FMA Reform

Wir stehen für eine effiziente Finanzmarktaufsicht. Zur Stärkung der Effizienz in diesem Bereich haben Bundeskanzler und Finanzminister eine Arbeitsgruppe eingerichtet, deren Empfehlungen zeitnah umgesetzt werden sollen. Das Effizienzpaket führt zur Erhöhung der Transparenz, der Rechtssicherheit der Beaufsichtigten und der Flexibilität der Aufsicht, zur Verkürzung von Verfahrung und erlaubt die Nutzung von Synergien durch organisatorische Anpassungen.

Umsetzung: Ministerrat im Oktober 2017 / Start: 1. Jänner 2018

Reform der rechtlichen Rahmenbedingungen für außergerichtliche Restrukturierung von Unternehmen

Für Österreich ergeben sich als Folge des Brexit Chancen für den Wirtschaftsstandort, die genutzt werden sollten: Der Finanzplatz kann durch bessere Rahmenbedingungen für die unternehmens- und arbeitsplatzschonende Lösung von schwierigen Unternehmenssituationen (vor Insolvenz) für ausländische Finanzinstitute attraktiver werden und so den Wirtschaftsstandort stärken und neue Arbeitsplätze schaffen.

Umsetzung: Ministerrat im Juni 2017 / Start: 1. Oktober 2017

Relaunch Privatstiftung

Ziel ist dabei eine Mobilisierung des Stiftungsvermögens (Stichwort: Investment in Unternehmen statt Zinshäusern) – Maßnahmen zur Mobilisierung des Stiftungsvermögens sind beispielsweise die Stärkung der Einflussmöglichkeit der Begünstigten, soweit der Stifterwille das vorsieht.

Umsetzung: Ministerrat im Mai 2017 / Start: 1. September 2017

Family Office Centre Wien

Family Offices sind langfristig orientierte Vermögensverwalter, die sich auf die Verwaltung von privaten Familienvermögen spezialisieren. Österreich hat vor allem bei der Verwaltung von Familienvermögen und im Bereich des nachhaltigen und sozial verantwortlichen Investierens einen Standortvorteile gegenüber anderen EU Ländern (Stiftungswesen, hohe Lebensqualität, Internationalität Wiens). Dieser Vorteil soll weiter ausgebaut werden, etwa durch den Ausbau des one-stop-shop-Prinzips in der FMA mittels einer neuen Regulatorischen Task Force (z. B. Financial Service Unit) zur Beschleunigung der Prozessabläufe und als Direct Point of Contact für ausländische Asset Manager und Finanzinvestoren (High Level Service als Pull-Faktor).

Umsetzung: Ministerrat im September 2017 / Start: 31. Oktober