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Armutskonferenz: Scharfe Kritik an Mindestsicherung

Heute Redaktion
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Zahlreiche Probleme in der Mindestsicherung zeigt die Armutskonferenz in einer Aussendung aus: fehlende Soforthilfe, Aufwand bei Menschen mit Behinderungen, veralteter Unterhalt, schlechter Vollzug, mangelnde Hilfe bei Gesundheitsproblemen, nicht leistbares Wohnen.

Zahlreiche Probleme in der zeigt die Armutskonferenz in einer Aussendung aus: fehlende Soforthilfe, Aufwand bei Menschen mit Behinderungen, veralteter Unterhalt, schlechter Vollzug, mangelnde Hilfe bei Gesundheitsproblemen, nicht leistbares Wohnen.

Die Österreichische Armutskonferenz schlägt Alarm: Selbst, wenn Menschen arbeiten, gebe es Armut: Löhne und Versicherungsleistungen könnten Einkommensarmut zunehmend weniger verhindern, kritisiert die Armutskonferenz. Es genüge also nicht, über die Mindestsicherung allein zu sprechen - die Vermeidung von Einkommensarmut wäre eine zentrale Aufgabe. "Die Mindestsicherung kann nicht der "Staubsauger" für alle strukturellen Probleme sein, die in der Mitte der Gesellschaft angelegt sind: Arbeitslosigkeit, Pflegenotstand, prekäre Jobs, nicht leistbares Wohnen, mangelnde soziale Aufstiegschancen im Bildungssystem.", macht die Armutskonferenz aufmerksam. Besser sei es präventiv zu verhindern, dass Leute in die ?Mindestsicherung fallen.

In existenziellen Notlagen seien drei Monate Warten auf eine Entscheidung für die Mindestsicherung zu lange, kritisiert die Armutskonferenz weiter: "Wovon in der Zwischenzeit gleichzeitig die Miete zahlen und Nahrungsmittel und vieles andere Notwendige kaufen?" „Überbrückungshilfen“ seien vielerorts die Ausnahme, denn die Regel. 

Der Mindestsicherung komme auch die Rolle zu, ein finanzielles Existenzminimum ?für Menschen mit so genannter "erheblicher Behinderung" sicherzustellen, wenn sie in Privathaushalten leben, meint die Artmutskonferenz. "Menschen mit Beeinträchtigungen haben höhere Lebenshaltungskosten, erhalten aber im Rahmen der BMS in der Regel keine zusätzlichen Hilfestellungen. Für die benötigte Unterstützung bei Tätigkeiten wie Einkäufen, Wohnungsreinigung, Körperpflege, Ernährung, aber auch Instandsetzungen der Wohnung fehlten soziale Dienste, kritisiert die Armutskonferenz in ihrer Aussendung. 

Mangelnde Hilfe bei Gesundheitsproblemen

Gibt es seitens der Unterstützungsfonds der Krankenkassen keine oder nur bescheidene Unterstützung, seien etwa Therapien, Brillen, Schuheinlagen oder Hörgeräte nicht finanzierbar. Selbiges gelte für Zahnersatz und andere notwendige Zahnbehandlungen. "Diätkost bei Diabetes wird zum unleistbaren Luxus".

 

Werden BMS-Bezieher über die BMS in die Krankenversicherung einbezogen, müssten sie zwar keine Kostenanteile selbst tragen, sehr wohl aber Selbstbehalte für Heilbehelfe und Hilfsmittel, lautet eine weitere Kritik. Auch die Befreiung vom Kostenbeitrag für Anstaltspflege gelte zwar für die regulär Versicherten, nicht aber für mitversicherte Angehörige, etwa die Kinder. Eine Nicht-Inanspruchnahme könne wiederum dazu führen, dass notwendige Behandlungen oder Untersuchungen nicht durchgeführt werden und sich gesundheitliche Probleme dadurch verschärfen.

Sonderbedarf: Wohn- und Lebensbedarf

Sonderbedarf -Kosten würden darüber hinaus für bestimmte Fälle nicht als Kosten des täglichen Lebens gewertet, wie etwa Geburt eines Kindes, Kautionen für Wohnungsanmietungen, etc. 

Neu-Regelung bei Unterhaltspflichten

Sozialämter fordern Antragsteller pauschal dazu auf, ihre Eltern bzw. volljährigen Kinder auf Unterhalt zu klagen. Auch dann, wenn es keinerlei Hinweise darauf gibt, dass die Selbsterhaltungsfähigkeit(noch) nicht erlangt worden bzw. verloren gegangen wäre. Was viele Betroffene nicht wissen: Zwischen Eltern und ihren erwachsenen Kindern bestehen nur im Ausnahmefall tatsächlich auch Unterhaltspflichten. „Hier wird mehr behauptet als geprüft“, so die Armutskonferenz. Viele der Klagsaufforderungen der Ämter sind rechtlich äußerst fragwürdig. Hier brauche es eine zeitgemäße Definition der "vorrangigen Leistungen Dritter".