Für einen Kärntner Arzt hat es sich jetzt "ausgependelt". Ein 14-jähriges Mädchen mit Tumor und ein Tätowierer waren bei dem Mediziner in Behandlung. Beide starben. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt ermittelt bereits in beiden Fällen wegen grob fahrlässiger Tötung. Das Land Kärnten hat Ende Mai aber selbst Konsequenzen gezogen und ein Berufsverbot ausgesprochen.
Laut Ärztegesetz (§ 26) kann Ärzten, gegen die ein Strafverfahren wegen des Verdachts grober Verfehlungen bei Ausübung des ärztlichen Berufs läuft und sofern es das öffentliche Wohl erfordert und Gefahr in Verzug ist, die Berufsausübung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens untersagt werden. Das Büro von Gesundheitsreferentin Beate Prettner (SPÖ) bestätigt dieses Vorgehen im Fall des Kärntner "Pendel-Arztes" gegenüber der "Kleinen Zeitung".
Der Bescheid wurde dem Arzt bereits zugestellt und die Ärztekammer ist informiert. Der Mediziner kann Stellungnahmen abgeben. Er darf aber nicht mehr in seiner Wahlarztpraxis ordinieren. Im Fall des 14-jährigen Mädchens hätte der Arzt den Tumor "ausgependelt" und für gutartig befunden. Das sagte der Vater des Mädchens aus. Der Arzt selber bestreitet es.
Für den Mediziner gilt die Unschuldvermutung. "Im Fall des Mädchens hat er den Eltern gesagt, sie mögen eine Biopsie machen lassen. Und der Tätowierer hat über die Jahre 17 solcher Infusionen bekommen", sagt sein Anwalt Philipp Tschernitz.