Politik

Ärzte-Arbeitszeit: Erster Entwurf ist da

Heute Redaktion
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Bild: Heinz-Peter Bader / Reuters

Für die Neuregelung der Ärzte-Arbeitszeit hat das Sozialministerium nun einen Entwurf fertig, der allerdings vorerst auf informeller Ebene mit den Bundesländern besprochen wird. Ziel bleibt, die Arbeitszeiten ab 2015 in Etappen zu verringern. Kritik daran kommt vom Team Stronach.

hat das Sozialministerium nun einen Entwurf fertig, der allerdings vorerst auf informeller Ebene mit den Bundesländern besprochen wird. Ziel bleibt, die Arbeitszeiten ab 2015 in Etappen zu verringern. Kritik daran kommt vom Team Stronach.

Bis 2018 soll der Stufenplan Dienste von durchschnittlich 60 Stunden ermöglichen, bis 2021 55 Stunden. Basis dafür wären Betriebsvereinbarungen sowie persönliche Einverständniserklärungen der Beschäftigten. Ab 2021 gälte demnach das 48-Stunden-Limit, wäre aber aufgrund eines Durchrechnungszeitraums von einem Jahr flexibel handhabbar. Einen entsprechenden Bericht des Ö1-"Morgenjournals" bestätigte der Sprecher von Ressortchef Rudolf Hundstorfer (SPÖ) am Mittwoch.

Der nun vorliegende Plan sieht nicht vor, dass bereits ab dem kommenden Jahr eine Maximalarbeitszeit von 48 Wochenenden gelten soll. Laut Bericht des ORF-Radios soll der neue Plan erst ab 2021 gelten.

Der genaue Zeitplan hänge auch vom Gesprächsverlauf ab, nach wie vor habe man aber das Ziel, heuer ein Gesetz zu beschließen, das 2015 in Kraft treten soll, hieß es.

Kritik vom Team Stronach

Die Neuregelung der Ärzte-Arbeitszeit wird wohl das nächste Armutszeugnis für die Organisationsmängel im Österreichischen Gesundheitswesen", kritisiert Team Stronach Gesundheitssprecher Marcus Franz. Es gebe keine einheitlichen Strukturen, keine klaren Entscheidungen. "Der Sozialminister muss dilettieren, weil halt formal die Ärzte-Arbeitszeit in seinen Bereich fällt", erklärt Franz und warnt vor einer "österreichischen Lösung".

Ganz offensichtlich werde es laut Franz wieder zu einer Verschleppung statt zu einer Lösung des Problems kommen. "Vor lauter Hinsichten und Rücksichten und angeblicher Finanznöte wird palavert und aufgeschoben, niemand ringt sich zu Lösungen durch", so Franz.
Handlungsbedarf entstand nicht zuletzt durch eine EU-Mahnung. Unionsweit wird nämlich eine maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden vorgeschrieben. Die derzeit geltenden heimischen Regelungen erlauben aber Dienste bis zu 72 Stunden pro Woche.

Um das drohende Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden, hat das Sozialministerium bereits eine Stellungnahme nach Brüssel geschickt, in der versichert wird, dass man an einer Änderung arbeite, die kommendes Jahr gelten soll. Den Ländern bereiten befürchtete Mehrkosten in Millionenhöhe gehöriges Kopfzerbrechen.

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