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Asyl: Freiwillige Ausreise, sonst droht Haft

Heute Redaktion
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Bild: Sabine Hertel

Der neue Regierungspakt verschärft die Regeln für Personen mit abgelehntem Asylantrag. Lassen sie die Frist zur Ausreise verstreichen, werden sie in sogenannten "Ausreisezentren" eingesperrt.

Der neue Regierungspakt verschärft die Regeln für Personen mit abgelehntem Asylantrag. Lassen sie die Frist zur Ausreise verstreichen, werden sie in sogenannten "Ausreisezentren" eingesperrt.

Die Abschiebe-Praxis soll neu organisiert werden. Der Plan der SP-VP-Koalition sieht zwei Eckpunkte vor, bestätigt Katharina Nehammer, Sprecherin von Innenminister Sobotka (VP), im "Heute"-Gespräch einen Bericht des "Standard". Asylwerber mit negativem Bescheid kommen in eine "Rückkehreinrichtung". Dort gibt es neben Unterkunft, Essen, Trinken und Kleidung auch intensive Rückkehrberatung.

Während dieser Zeit darf der Betroffene den politischen Bezirk nicht verlassen. Bei Verstößen dagegen drohen bis zu 15.000 Euro Strafe. Im Wiederholungsfall wird der abgelehnte Asylwerber in ein "Ausreisezentrum" gebracht.

Das ist eine geschlossene Einrichtung, die er nicht verlassen darf – außer zur Ausreise aus Österreich. Diese werde stets unter Polizeibegleitung stattfinden. Vorbild für diese Zentren könnte das Anhaltezentrum Vordernberg (Stmk.) sein, heißt es aus dem Innenministerium. Ziel ist die rasche Ausreise aus Österreich, am besten freiwillig.

Kann der abgelehnte Asylwerber außer Landes gebracht werden, heißt es für ihn: nächste Station Schubhaftzentrum, wo er auf seine Abschiebung wartet. Wie viele solcher "Ausreisezentren" notwendig sein werden, sei noch nicht abschätzbar. Man werde aber jedenfalls auch freie Plätze in den Polizeianhaltezentren nutzen.