Politik

Asyl: Gutachten gibt Regierung teilweise recht

Heute Redaktion
Teilen

Die Bundesregierung präsentierte am Mittwoch die zwei ausstehenden Gutachten zum Thema Flüchtlinge, um die Obergrenze für die Aufnahmezahlen zu belegen, und um zu klären, ob Einschränkungen bei der Mindestsicherung ausschließlich für Asyl- und Schutzberechtigte möglich sind. Das Gutachten gibt der Regierung tendenziell recht: Zurückweisung von Asylsuchenden ist möglich, unterliegt aber genau definierten Bedingungen. Und: Eine exakte Zahl für Obergrenzen ist nicht erlaubt.

Die Bundesregierung präsentierte am Mittwoch die zwei ausstehenden Gutachten zum Thema Flüchtlinge, um die zu belegen, und um zu klären, ob Einschränkungen bei der Mindestsicherung ausschließlich für Asyl- und Schutzberechtigte möglich sind. Das Gutachten gibt der Regierung tendenziell recht: Zurückweisung von Asylsuchenden ist möglich, unterliegt aber genau definierten Bedingungen. Und: Eine exakte Zahl für Obergrenzen ist nicht erlaubt.
 

Das Gutachten, welches der Sozialrechtler Robert Rebhahn im Auftrag des Sozialministeriums erstellt hat, gibt der Regierung in der Tendenz recht:

 


Es bestehe keine Verpflichtung, alle Asylsuchenden aufzunehmen, so die Juristen. "Das geltende Völkerrecht garantiert nämlich kein Recht auf Asyl", steht in dem Papier. Allerdings dürfe Österreich Asylwerber "nicht in (Dritt-)Staaten aus- und zurückweisen, wenn dort die Gefahr von Verfolgung oder von Abschiebung in einen Verfolgerstaat (Gefahr der Kettenabschiebung) droht".
Formal müsse jeder Schutzsuchende die Möglichkeit haben, gegen die Abschiebung Beschwerde zu erheben. Dies müsse aber "nicht zwingend aufschiebende Wirkung haben", so die Experten.
Allerdings gibt es insgesamt eine wichtige Einschränkung: Eine Obergrenze "in Form einer zahlenmäßig bestimmten Obergrenze ist nicht erlaubt", heißt es in dem Gutachten.



Gutachten zur Mindestsicherung: Asylberechtigte und österreichische Staatsbürger müssen weitgehend, also von der Höhe der Mindestsicherung, gleich behandelt werden. Das ist ein weiteres Ergebnis des Gutachtens. Dass etwa Asylwerber eine bestimmte Zeit auf Leistungen warten müssen, geht laut Gutachten nicht.
Beim Thema Sachleistungen, also etwa Gutscheine, kann man bei Asylwerbern beim Thema Wohnen mehr machen, als bei Staatsbürgern, heißt es. Die Wohnsitzpflicht für Asylwerber ist zulässig, man kann ihnen einen Bezirk oder ein Bundesland vorschreiben.
Bei Integrationsunwilligkeit kann gekürzt werden. Auch bei Verstößen gegen die geplante Wohnsitzpflicht seien Kürzungen möglich, so Sozialminister Alois Stöger (SPÖ).


Stöger, der das Gutachten in Auftrag gegeben hat, sieht sich durch die Studie voll bestätigt. Aber es dürfe keine Deckelung und keine generelle Kürzung der Mindestsicherung für Flüchtlinge geben, wie sie etwa Oberösterreich plant, so Stöger. Die Der Betrag werde nicht geändert, die Wohnsitzpflicht mache Sinn, um Flüchtlinge am Arbeitsmarkt integrieren zu können, wo es auch Jobs gebe.

Kanzler Werner Faymann (SPÖ) zu den Obergrenzen: "Der beste Richtwert wäre der, der durch Maßnahmen erst gar nicht erreicht wird". Aber es gebe "natürlich rechtliche Möglichkeiten, die verschiedenste Gestaltungsspielräume erlauben".

Für Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP) würden die beiden Gutachten die Einschätzung der Regierung bestätigen. Verschärfende Maßnahmen seien zulässig, um den Zustrom von Flüchtlingen zu beschränken. Das müsse aber noch im Asylgesetz präzisiert werden. Vor Zurückweisungen müsse auch der Schutz vor Verfolgung gewährleistet sein, wie auch die Aufrechterhaltung des Familienlebens.

Kritik von Grünen

"Leistungen zur Sicherung der Existenz dienen eben der Sicherung der Existenz. Sie zu kürzen, bedeutet, die Existenz eines von dieser Leistung abhängigen Menschen in Frage zu stellen. So etwas darf in einer Demokratie und in einem Sozialstaat nicht passieren“, so Eva Glawischnig, Bundessprecherin und Klubobfrau der Grünen,. "Unter Schwarz-Blau haben sowohl die Bundesverfassung als auch die Menschenrechtskonvention offensichtlich keine Gültigkeit mehr."

Die Regierung hatte für 2016 eine Obergrenze von 37.500 Asylwerbern festgelegt, bis 2019 sollen es insgesamt maximal 127.500 sein. Die Festlegung dieser Zahlen brauchen aber einen rechtlichen Hintergrund. Darum hat die Koalition zwei Gutachter mit dem Thema betraut: den Innsbrucker Europarechtler Walter Obwexer und den Wiener Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk.