Politik

Asyl-Notverordnung: Um diese 9 Seiten wird gestritten

Heute Redaktion
14.09.2021, 01:27

Nachdem sich die Regierung Dienstagabend auf den Entwurf für eine Asyl-Notverordnung geeinigt hat, ging der Entwurf trotz neuerlicher Streits um den Termin des Inkrafttretens am Mittwoch in Begutachtung.Tritt die Verordnung in Kraft, werden Asylanträge an Österreichs Grenzen nur mehr in Ausnahmefällen möglich sein.

Nach längeren Verhandlungen einigte sich die Regierung Dienstagabend auf den Entwurf für eine Asyl-Notverordnung, die am Mittwoch in Begutachtung geht. Er liegt dem STANDARD vor. Tritt die Verordnung in Kraft, werden Asylanträge an Österreichs Grenzen nur mehr in Ausnahmefällen möglich sein. - derstandard.at/2000043960567/Entwurf-fuer-Notverordnung-liegt-vor-Regierung-einigt-sich-auf-Text

Nachdem sich die Regierung Dienstagabend auf den Entwurf für eine Asyl-Notverordnung geeinigt hat, ging der Entwurf am Mittwoch in Begutachtung. Tritt die Verordnung in Kraft, werden Asylanträge an Österreichs Grenzen nur mehr in Ausnahmefällen möglich sein. Gerechnet wird mit 2 Mrd. Euro Kosten.

Voraussetzung für das Erlassen der Notverordnung ist, dass "die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und der Schutz der inneren Sicherheit aufgrund der mit dem aktuellen und zu erwartenden Migrationsgeschehen verbundenen Auswirkungen in Österreich gefährdet sind", wie es in dem Papier heißt. "Eine solche Gefährdung besteht bei einer Beeinträchtigung des Funktionierens der Einrichtungen des österreichischen Staates und seiner wichtigsten öffentlichen Dienste."

2 Mrd Euro Kosten für Asyl

Auf mehreren Seiten rechtfertigt sich die Regierung dann für die Verordnung, wie etwa in Sachen Kosten: Die durch den starken Zustrom an Schutzsuchenden entstehenden enormen Mehrkosten würden vor allem Grundversorgung, Integration, Verwaltung (Personal- und Sachaufwand) und Mindestsicherung betreffen. In dem Papier heißt es wörtlich: "Es ist aus derzeitiger Sicht anzunehmen, dass sich die Kosten im Asylbereich im Jahr 2016 voraussichtlich auf rund 2 Milliarden Euro belaufen werden." Zusätzliche finanzielle Mittel müssten für die Bereiche Sicherheit und Grenzmanagement, Grundversorgung und Integration bereitgestellt werden.

Gegenüber dem bisherigen Bundesfinanzrahmen sehe der neue Bundesfinanzrahmen zusätzliche Mittel für das BMI im Zusammenhang mit der Bewältigung der Migrationskrise in Höhe von insgesamt 1,2 Milliarden Euro vor. "Diese Entwicklung führt dazu, dass der Staatshaushalt über Jahre hinweg massiv belastet sein wird und Österreich die Vorgaben der EU-Fiskaldisziplin nicht einhalten und damit eine gemeinsame Schuldenbewirtschaftung in Zukunft nicht mehr garantieren wird können".
Thema Arbeitsmarkt: Eine neuerliche Migrationskrise wie jene des Jahres 2015 werde sich auch auf den Arbeitsmarkt auswirken, welcher ohnehin bereits aktuell durch den Zuwachs im Arbeitskräfteangebot angespannt sei, heißt es in dem Papier.

Die EU-Kommission habe in ihrer Frühjahrsprognose 2016 geschätzt, dass die österreichische Wirtschaft den Zuwachs im Arbeitskräfteangebot nicht voll absorbieren werde können und ein weiterer Anstieg der Arbeitslosigkeit von 5,7% des Jahres 2015 auf 5,9% im Jahr 2016 und 6,1% im Jahr 2017 zu erwarten sei. Die außergewöhnlich hohe Zahl an Schutzsuchenden im Jahr 2015 stelle in dieser Situation eine zusätzliche Herausforderung dar.

Thema Kriminalität: In der Erläuterung zu dem Papier heißt es: "Der überdurchschnittlich hohe Zuzug von Schutzsuchenden stellt eine enorme Herausforderung für die allgemeine Sicherheitslage dar." Die Zahlen der letzten Jahre zeigten einen stetigen Anstieg an Tatverdächtigen mit dem Aufenthaltsstatus „Asylwerber“ (im Jahr 2014 10.416 Tatverdächtige, 2015 waren es 14.458). Die Anzahl der häufigsten Nationalitäten an Tatverdächtigen mit dem Aufenthaltsstatus „Asylwerber“ erhöhte sich im vierten Quartal des Jahres 2015 im Vergleich zum vierten Quartal des Jahres 2014 um 91%.

Ein an den Zielen der Resozialisierung orientierter Strafvollzug sei kaum mehr möglich. "Trotz kostspieliger Maßnahmen (Videodolmetscher, Fremdsprachenunterricht für Strafvollzugsbedienstete etc). bestehen Verständigungsschwierigkeiten zwischen dem Personal und den Insassen." Die Belastungen für das Personal führten insbesondere bei der Justizwache zu erheblichen Fehlzeiten. Die seit Jahrzehnten anhaltende Situation (z.B. im internationalen Vergleich sehr hohe Haftquote, hoher Anteil an Fremden etc.) bewirke, dass die "Haftanstalten ihrer Funktion der Resozialisierung und Vorbereitung auf eine Reintegration in die Gesellschaft bereits jetzt nur noch rudimentär nachkommen können". Dies sei wiederum der öffentlichen Sicherheit im Bundesgebiet abträglich.

Überdies werde mit einem neuerlichen starken Zustrom an Schutzsuchenden die Versorgung und Unterbringung nicht mehr sichergestellt werden können. Ohnehin müsste man in solchen Fällen auf Großquartiere ausweichen, diese hätten sich häufig als Orte mit einem hohen Potenzial an ethnisch-kulturellen bzw. sozialen Konflikten und Anspannungen erwiesen. 

Thema Familie und Jugend: Ein wiederholter Anstieg an Schutzsuchenden in einem Ausmaß wie dem des Jahres 2015 werde dazu führen, dass auch die Ausgaben für familienpolitische Leistungen weiter steigen werden. Bei einem annähernd gleichbleibenden Zustrom an Schutzsuchenden könnten sich die Kosten für Kinderbetreuungseinrichtungen für Länder und Gemeinden jährlich auf rund 1,4 Millionen Euro belaufen.

Hinsichtlich des freiwilligen Kindergartenbesuchs kommen zusätzlich rund 3,8 Millionen Euro hinzu. In dem Papier ist von einer "enormen finanziellen Belastung des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen (FLAF)" die Rede, sollte der Zustrom weitergehen.

Nach wie vor ist nicht fixiert, wann diese Verordnung in Kraft treten wird. 
"Der überdurchschnittlich hohe Zuzug von Schutzsuchenden stellt eine enorme Herausforderung für die allgemeine Sicherheitslage dar." - derstandard.at/2000043960567/Entwurf-fuer-Notverordnung-liegt-vor-Regierung-einigt-sich-auf-Text

 

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