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Asyl-Obergrenze im Gesetz würde nicht halten

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Der Verfassungsrechtler Bernd Christian Funk ist im Interview mit dem "Ö1-Morgenjournal" der Meinung, dass eine zahlenmäßig festgelegte Asyl-Obergrenze verfassungswidrig wäre.

Der Verfassungsrechtler Bernd Christian Funk ist im Interview mit dem "Ö1-Morgenjournal" der Meinung, dass eine zahlenmäßig festgelegte Asyl-Obergrenze verfassungswidrig wäre.

Was viele derzeit vergessen: Eine im Gesetz festgeschriebene zahlenmäßige Obergrenze gibt es nicht. Die Zahl 35.000 war ein "Richtwert", wie Verfassungsexperte Funk gegenüber "Ö1" erklärt. Anhand dieses Richtwerts würde eine Verordnung erlassen werden, die den Zugang zum Asylverfahren erschwert.

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl habe so oder so kein Recht, ab einer bestimmten Zahl keine Anträge mehr anzunehmen. Die Polizei könne die Menschen aber daran hindern, indem sie die Menschen in Zentren bringt, wo sie auf eine Antragstellung warten müssen.

Menschen-, verfassungs- und völkerrechtlich ist eine solche Vorgehensweise äußerst bedenklich, denn das derzeit gültige Asylrecht in Österreich verlangt eine Einzelfallprüfung. Jeder, der bei uns kein Asyl bekommt, muss das Recht haben, Berufung einzulegen.

Der derzeitige Streit um die Höhe der Obergrenze würde das Problem nur verschieben, so Funk. Denn selbst wenn man eine zahlenmäßige Obergrenze in ein Gesetz schreiben würde, wäre dieses dann mit großer Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig und müsste wieder aufgehoben werden.