Politik

Asyl-Obergrenze: Österreich verstößt gegen EU-Recht

Heute Redaktion
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Österreich habe die Verpflichtung, jeden Asylantrag zu akzeptieren, der auf seinem Territorium oder an seiner Grenze gestellt wird. Kanzler kontert: "Es bleibt bei Obergrenzen":

Die von Österreich angekündigten jährlichen und täglichen verstoßen nach Auffassung der EU-Kommission sowohl gegen europäisches wie auch internationales Recht. Kanzler Werner Faymann kontert: "Es bleibt bei Obergrenzen."

"Eine solche Politik wäre klar inkompatibel mit Österreichs Verpflichtungen unter europäischem und internationalem Recht", heißt es in einem Brief.

"Österreich hat die rechtliche Verpflichtung, jeden Asylantrag zu akzeptieren, der auf seinem Territorium oder an seiner Grenze gestellt wird", so die Kommission. Auch Transit-Kontingente sind nicht zulässig.

Die Kritik kommt von EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos. Er verfasste den Wut-Brief an Innenministerin Johanna Mikl-Leitner. Die Kommission ortet einen Verstoß Wiens gegen die Europäische Menschenrechtskommission, die Genfer Konvention und Artikel 18 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. 

Faymann trotzt der Kritik

Bundeskanzler Werner Faymann hat die verschärfte Flüchtlingspolitik Österreichs verteidigt. "Österreich kann man nach 90.000 Flüchtlingen, die wir im Vorjahr aufgenommen haben, nicht vorwerfen, nicht auf Solidarität zu setzen. Dass wir aufschreien und sagen, jetzt kommen auch die anderen dran, ist nicht nur unser Recht, sondern unsere Pflicht". Und: "Es bleibt bei Obergrenzen."