Niederösterreich

Asyl-Quartett gegen Buslenker –  Chauffeur gefeuert

4 Asylwerber sollen sich im Bus nicht benommen haben, der Lenker wollte die Burschen rauswerfen, bezahlte dies mit einem kaputten Knie und Jobverlust.

Der Buslenker landete mit gebrochener Kniescheibe im Gmünder Spital
Der Buslenker landete mit gebrochener Kniescheibe im Gmünder Spital
Bild: Daniel Schreiner

Der Fall dürfte die ohnedies aufgezeigte Asyldebatte zusätzlich anheizen: Vier junge Asylwerber (14 bis 17) sollen sich im letzten Bus nach Schrems (Gmünd) am zweiten Februarwochenende daneben benommen haben. Der Buslenker soll die zwei Syrer, einen Iraker und Afghanen (14 bis 17 Jahre) zum Aussteigen aufgefordert haben.

Entschuldigung und gebrochenes Knie

Daraufhin soll sich das Quartett entschuldigt haben, doch der Busfahrer soll aufs Aussteigen bestanden und einen Burschen gepackt haben und wollte den Jugendlichen rauswerfen.

Daraufhin soll es zu einer wilden Auseinandersetzung gekommen sein, ein Bursche zückte das Handy und filmte mit. Die Bilanz: Ein Asylwerber erlitt Abschürfungen, der Buslenker erlitt eine zertrümmerte Kniescheibe, musste ins Gmünder Krankenhaus – mehr dazu hier.

Der Buslenker hatte dann gegenüber dem Vorgesetzten angegeben, im Zuge des Streites auch einen Kinnhaken erhalten zu haben. Doch die Asylwerber spielten das Video der "Krone" zu, darauf war keine Spur von einem Kinnhaken zu sehen. Laut den Jugendlichen soll der Busfahrer das Quartett auch rassistisch beschimpft haben.

Busfahrer verlor Job

Schließlich entschied der Arbeitgeber, sich vom Busfahrer zu trennen. Denn der Lenker hätte deeskalierend vorgehen müssen und keinesfalls einen Fahrgast körperlich berühren dürfen. Im Notfall hätte der Berufschauffeur die Polizei verständigen müssen.

Tritte für "Sch***-Ausländer"

Das Quartett gab gegenüber der "Krone" auch zu, auf den am Boden liegenden Busfahrer eingetreten zu haben, nachdem dieser nochmal "Sch***-Ausländer, schleicht`s Euch endlich ham" geschrien haben soll.

Das würden die Jugendlichen jetzt bedauern, denn dies wäre zuviel gewesen. Fakt ist auch: Die vier Jugendlichen wurden wegen des Verdachtes der Körperverletzung angezeigt. Es gilt die Unschuldsvermutung.