Politik

Asyl-Schnellverfahren an Grenze: So wird geprüft

Heute Redaktion
Teilen

Eine strikte Obergrenze ist laut dem neuen Gutachten rechtswidrig, darum hat sich Österreichs Innenministerin Johanna Mikl-Leitner etwas Neues einfallen lassen: In Schnellverfahren sollen Asylbewerber künftig binnen weniger Stunden abgefertigt werden.

Eine strikte Obergrenze ist laut , darum hat sich Österreichs Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) etwas Neues einfallen lassen: In Schnellverfahren sollen Asylbewerber künftig binnen weniger Stunden abgefertigt werden.

Österreich will bereits ab Mitte Mai Asyl-Schnellverfahren in "Registrierzentren" an der Grenze einführen, um einem neuerlichen Andrang von Flüchtlingen im Bedarfsfall Herr zu werden. Das kündigten Mikl-Leitner und Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) am Mittwoch an. Gesetzliche Obergrenzen für Asylverfahren werden in den neuen Experten-Gutachten klar ausgeschlossen.

So wird künftig kontrolliert

Wird künftig also ein Flüchtlinge oder Migrant an einer unserer Grenzen kontrolliert, dann soll nur mehr geprüft werden, ob er enge Verwandte irgendwo in Österreich hat. Die Beamten der Grenzkontrolle dürfen zu dem Zweck im zentralen Melderegister machschauen, ob die von ihm angegebenen Menschen tatsächlich in Österreich gemeldet sind.

Ist eine Durchreise zu einem Familiengangehörigen in Deutschland geplant, dann wird im Einzelfall überprüft, ob die Person passieren darf. Alle anderen, die keine Familie in Österreich nachweisen können, werden an der Grenze zurückgewiesen werden  - etwa in die sicheren Drittländer Slowenien oder Italien, sagte der Vize-Sektionschef Walter Grosinger im Ö1-Journal. In den Asyl-Schnellverfahren solle binnen weniger Stunden individuell festgestellt werden, ob Gründe gegen eine Zurückweisung in ein sicheres Drittland sprechen.

Weitere Folge werde eine Verstärkung der Grenzsicherung sein. Das wird laut Ministern auch die österreichisch-italienische Grenze am Brenner betreffen. „Es ist kein Grund zur Entwarnung“, sagte Mikl-Leitner mit Blick auf Hunderttausende Menschen, die nach Schließung der Balkanroute nun über Italien nach Europa kommen wollten.

Sichere Drittländer

Der Schritt ist eine Reaktion auf ein von der Regierung in Auftrag gegebenes : "Wir wollen in Schnellverfahren abklären, ob der Asylwerber zum Asylverfahren zugelassen werden darf, so Mikl-Leitner, die sich auf Paragraph 8 des Asylgesetzes beruft. Hintergrund sei, dass die Menschen ja immer aus sicheren Drittstaaten kommen, wenn sie an Österreichs Grenze stehen.

"Das Gutachten zeigt, dass eine strikte zahlenmäßige Begrenzung völkerrechtlich möglicherweise schwierig ist", so Doskozil. Zugleich weise es aber auf Handlungsspielräume hin, die rechtlich korrekt zu einer Minimierung der Zahl der Asylanträge führen könnten.

Österreich hatte zu Jahresbeginn eine Asyl-Obergrenze von 37.500 Anträgen in diesem Jahr festgelegt. Außerdem wurde als Konsequenz ein tägliches Limit von 80 Asylanträgen an der Südgrenze beschlossen. Das politische Ziel löste einen Domino-Effekt aus, der später zur Schließung der Balkan-Route für Flüchtlinge und Migranten führte.

Nach Angaben des Innenministerium sind 2016 bisher 15.000 Asylanträge gestellt worden.