Politik

So spotten internationale Medien über Österreich

Heute Redaktion
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Ein junger Afghane sucht Schutz in Österreich. Er wird aufgrund seiner sexuellen Orientierung in seiner Heimat verfolgt. Das BFA lehnte wegen absurder Klischees ab.

Ein Asylbeamter entschied, dass ein junger Afghane (18) keinen Schutz in Österreich verdient, weil er seiner fragwürdigen Ansicht nach nicht homosexuell (genug) sei. Die Wochenzeitung "Der Falter" berichtet in der aktuellen Ausgabe von dem bizarren Fall, der nun auch international für Aufsehen sorgt.

Demnach wurde einem homosexuellen Asylwerber aus Afghanistan nicht abgekauft, dass er schwul ist. Die Glaubwürdigkeit des jungen Mannes wurde angezweifelt – und das mit äußerst fragwürdigen Begründungen. "Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten", heißt es etwa in dem Bericht eines Beamten vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Auch, dass der Flüchtling nur wenige Freunde habe, sei Grund für Zweifel: "Sind Homosexuelle nicht eher gesellig?", wird aus dem negativen Asylbescheid des Schutzsuchenden zitiert.

Der Fall zieht nun auch international Kreise. "Die Begründung enthält Haarsträubendes", schreibt der "Spiegel", während der "Focus" titelt: "Österreich lehnt Asylantrag eines schwulen Afghanen ab - die Begründung erschüttert". "Afghane nicht schwul genug für Asyl", heißt es beim "Tagesspiegel" und von einer "irrwitzigen Begründung, die vor Klischees strotzt" berichtete die "Huffpost".

Die "Bild" geht noch weiter und bezeichnet den umstrittenen Bescheid gar als die "irrste Abschiebebegründung Europas". Auch die französische Nachrichtenagentur AFP berichtete davon.

Verfolgung im Heimatland

Seit 2013 gilt Homosexualität aufgrund eines Urteils des Europäische Gerichtshofs (EuGH) als Asylgrund, wenn die eigene sexuelle Orientierung im Herkunftsland mit einer Haftstrafe oder Schlimmerem bestraft wird. In Afghanistan werden homosexuelle Handlungen als Verbrechen geahndet. Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe vor.

Der Bescheid aus der ersten Instanz ist nicht rechtskräftig, der Afghane hat Berufung eingelegt. Bei der Überprüfung von angegebenen Asylgründen sei der persönliche Eindruck des jeweiligen Beamten entscheidend, hieß es dazu aus dem Innenministerium. Zu dem konkreten "Einzelfall" wollte sich das BMI laut "Falter" nicht äußern.

Lesen Sie hier den ursprünglichen Artikel: "So stellt sich das Asylamt Homosexuelle vor" >>>

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