Politik

Asylstatus weg – unter Kickl 4x mehr Verfahren

Herbert Kickl (FPÖ) fordert eine Verschärfung der Regeln bei Asyl-Aberkennungen. Bereits im letzten Jahr ist die Zahl der Verfahren explodiert.

Heute Redaktion
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Eine schwere Körperverletzung reicht heute nicht aus, damit einem Geflüchteten der Asylstatus aberkannt wird. Das möchte Herbert Kickl (FPÖ) ändern. Wie am Mittwoch bekannt wurde, prüft das Innenministerium derzeit "alle Optionen" für eine Verschärfung bei den Aberkennungsmöglichkeiten.

Ein Blick auf die Statistik zeigt: Seit Herbert Kickls Antritt als Innenminister im Dezember 2017 ist die Zahl der Aberkennungsverfahren bereits massiv in die Höhe geschossen. So wurden 2018 fast 6000 Aberkennungsverfahren eingeleitet. Im Jahr davor waren es lediglich 1476 Verfahren. Das entspricht einer Vervierfachung!

Explodiert ist in dem Zeitraum auch die Zahl der gefällten Entscheidungen – von 867 im Jahr 2017 auf 3382 im Jahr 2018. Wie die Entscheidungen dabei ausgefallen sind, geht aus der Statistik nicht hervor.

4 von 10 Abgeschobenen strafrechtlich verurteilt

Anhaltspunkte bieten diesbezüglich andere Daten. So ist die Zahl der Abschiebungen zwischen 2017 und 2018 ebenfalls stark angestiegen – von 3162 auf 4661 Fälle. Das entspricht einer Steigerung von 47 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Zwar befinden sich unter den Abgeschobenen nicht nur Personen, die aufgrund einer kriminellen Vorgeschichte außer Landes gebracht wurden. Allerdings sei der Anteil der strafrechtlich verurteilten Personen hoch, wie es beim Innenministerium auf Anfrage heißt. So wiesen durchschnittlich rund "42 Prozent der zwangsweise abgeschobenen Personen eine strafrechtliche Verurteilung auf".

Was ist eine "besonders schwere" Straftat?

Wie schwer eine Straftat sein muss, damit einer Person der Asylstatus aberkannt wird, lässt sich heute nicht pauschal beantworten. Denn die "besondere Schwere einer Tat" sei im Strafgesetzbuch nicht definiert, so Christoph Pölzl, Ressortsprecher des Innenministeriums, gegenüber "Heute.at". Laut der aktuellen Rechtssprechung der Höchstgerichte zählen Vergewaltigung, ein Tötungsdelikt oder ein bewaffneter Raub zu den besonders schweren Verbrechen. Jedoch findet laut Pölzl auch hier oftmals eine Einzelfallentscheidung statt.

Diese Grenze soll nach dem Willen Kickls künftig klarer gezogen werden. Als mögliches Beispiel wurde eine Haftstrafe von drei Jahren genannt. Und: auch Wiederholungstäter von leichteren ("niederschwelligen") Straftaten sollen ihren Asylstatus verlieren.

Änderung auch ohne EU?

Im ersten Schritt will sich die türkis-blaue Regierung nun an die EU-Kommission wenden und dabei versuchen, weitere Mitgliedsstaaten an Bord zu holen, die eine solche Verschärfung unterstützen würden. Es muss die sogenannte "Statusrichtlinie" geändert werden, dazu braucht es die EU-Partner.

Im Ministerrat am Mittwoch bestätigte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), dass man zunächst die EU von der Idee überzeugen möchte. Er ist der Ansicht, dass sich auch andere Staaten mit denselben Themen beschäftigen. Gelingt das nicht, so würde man selbstverständlich prüfen, welche Möglichkeiten man auf nationaler Ebene habe.

Die Presse-Statements nach dem Ministerrat im Video:

(slo)