Politik

Ausgangssperre für Asylwerber in NÖ

Unfassbar: Laut Anweisung von FP-Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl müssen Asylwerber ab sofort rund um die Uhr in ihren Quartieren bleiben.

Heute Redaktion
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Für Kopfschütteln sorgt nun die Anweisung eines nö Landesrats: Kein Ausgang mehr für Asylwerber. In einer E-Mail von FP-Asyllandesrat Gottfried Waldhäusl (er hatte kürzlich vor "Hunden mit Migrationshintergrund" gewarnt) an die Quartiergeber von Asylwerbern, informiert der Politiker über eine ab sofort geltende Ausgangssperre. Flüchtlinge haben sich demnach rund um die Uhr in den Heimen aufzuhalten. Einzige Ausnahmen: Arzt- und Arbeitstermine sowie Behördenwege.

In dem Schreiben werden die privaten Quartiergeber zudem darüber informiert, dass, sollte es zu mehr als drei Abwesenheiten pro Monat kommen, dies an die Koordinationsstelle für Ausländerfragen des Landes NÖ zu melden sei.

Kritik von NGOs

Der NGO-Zusammenschluss "Asylkoordination Österreich" hält die Anweisung für "rechtlich nicht haltbar". "Asylwerber dürfen sich in ganz Österreich frei bewegen", so Herbert Langthaler von der Organisation zum "Standard". Für Ärger sorgt das Waldhäusl-Schreiben auch bei NEOS in Niederösterreich. „Abgesehen davon, dass das Einsperren von Asylwerberinnen und Asylwerbern historisch wie menschlich jegliches Feingefühl vermissen lässt, ist diese Maßnahme mit der Rechtsprechung ganz einfach nicht vereinbar", hießt es von NEOS-Landessprecherin Indra Collini. Die Partei nahm auch Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) in die Pflicht. Sie solle „die unwürdigen Experimente der FPÖ am Asylrecht" unterbinden.

Waldhäusl: "Geht um Scheinwohnsitzer"

Gottfried Waldhäusl betont auf "Heute"-Anfrage, dass es ihm um das Unterbinden so genannter "Scheinwohnsitze" bei Asylwerbern gehe. "Es soll nicht nur unkontrolliert kassiert werden, Asylwerber sollen sich auch an der angegebenen Adresse aufhalten. Es geht hier um Rechtssicherheit."

"Jeder Häuslbauer muss erhaltene Förderungen belegen und rechtfertigen. Der Aufenthalt der Asylwerber an der angegebenen Adresse ist in diesem Fall ein Nachweis", so Waldhäusl.

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(red)