Politik

Regierung will die ersten 10 ATIB-Imame ausweisen

Heute Redaktion
Teilen
Zusammen mit Dutzenden anderen Imamen unterzeichneten IGGiÖ-Präsident Ibrahim Olgun (l.) und Sprecher Ramazan Demir im vergangenen Juni eine Erklärung gegen Terrorismus, Extremismus und Gewalt.
Zusammen mit Dutzenden anderen Imamen unterzeichneten IGGiÖ-Präsident Ibrahim Olgun (l.) und Sprecher Ramazan Demir im vergangenen Juni eine Erklärung gegen Terrorismus, Extremismus und Gewalt.
Bild: picturedesk.com

Wegen Verstoß gegen das Verbot der Auslandsfinanzierung will die Regierung 60 ATIB-Imame in Österreich ausweisen. Die ersten zehn haben ihren Bescheid schon erhalten.

Das Islamgesetz sieht vor, dass Imame und Moscheen nicht aus dem Ausland finanziert werden dürfen. Die Bundesregierung will wegen Verstößen mehr als 60 ATIB-Imame des Landes verweisen. Zehn von ihnen haben bereits einen entsprechenden Bescheid vom Bundesmat für Fremdenwesen und Asyl (BFA) erhalten, wie der "Kurier" berichtet.

Die "Türkisch-Islamische Union in Österreich" (ATIB) betreibt zahlreiche Moscheen in Österreich. Sie gilt jedoch als direkter Arm der türkischen Religionsbehörde Diyanet in Österreich – ähnlich wie die Ditib in Deutschland.

Das ist ein klarer Verstoß gegen das Fremdfinanzierungsverbot, wie es im Islamgesetz steht. Deshalb will die türkis-blaue Regierung nun konsequent durchgreifen und aus der Türkei finanzierte Imame ausweisen. Davon sind rund 60 ATIB-Imame betroffen, also jeder fünfte Imam in Österreich.

40 Prüfungsverfahren

Insgesamt seien aktuell 40 Prüfverfahren nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz im Gange, sagt Ressortsprecher Christoph Pölzl dem "Kurier". 17 Fälle davon wurden zur eingehenderen Prüfung ans BFA weitergeleitet. Die restlichen ATIB-Imame hätten bloß noch keine Aufenthalts- bzw. Verlängerungsanträge gestellt und würden deshalb bis dato noch nicht überprüft.

Ausweisungen noch nicht rechtskräftig

In zehn Fällen wurden nun bereits "aufenthaltsbeendende Maßnahmen" in Aussicht gestellt, sagt Pölzl. Rechtskräftig seien die Bescheide aber noch nicht. Die Betroffenen hätten noch die Möglichkeit, Einspruch zu erheben.

Ob die Organisation alle Rechtsmittel ausschöpft, ist noch nicht klar. ATIB-Sprecher Ersoy Yasar verwies gegenüber dem "Kurier" auf eine interne Sitzung, in der das weitere Vorgehen entschieden werde. (red)