Politik

Auch an diesen Orten gilt ab Montag die Maskenpflicht

Das Sozialministerium hat die neue Verordnung zur Verschärfung der CoV-Maßnahmen kundgemacht. So gilt nun wieder auch im Museum eine Maskenpflicht.

Heute Redaktion
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Ab Montag gilt in vielen Bereichen wieder eine Maskenpflicht.
Ab Montag gilt in vielen Bereichen wieder eine Maskenpflicht.
picturedesk.com

Die Regierung verschärft wegen ansteigender Corona-Zahlen wieder die Maßnahmen. Am Samstagabend wurde die Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) auf der Website kundgemacht.

Schwimmbäder, Museum und Sportveranstaltung

So gilt nun auch beim Besuch von Indoor-Sportveranstaltungen, Museen oder Schwimmbädern eine Maskenpflicht. Die Novelle der sogenannten "COVID-19-Lockerungsverordnung" tritt in der Nacht auf Montag um 0 Uhr in Kraft.

Die Maskenpflicht wurde auf zahlreiche Bereiche ausgedehnt. Sie gilt im gesamten Handel und bei jeglicher Form des Kundenkontakts, sofern nicht eine andere Schutzeinrichtung vorhanden ist. Bisher musste man nur im Lebensmittelhandel, in Apotheken, Banken, Tankstellen und den Öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maske tragen.

Nun sind auch explizit Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, Archive sowie sonstigen Freizeiteinrichtungen für Gäste und Personal bei Kundenkontakt in geschlossenen Räumen angeführt. Auch beim Besuch von Indoor-Sportveranstaltungen wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht sein. In Schwimmbädern braucht man eine Maske, außer man befindet sich in der Schwimmhalle oder in den Duschen.

Ein Meter Abstand beim Betreten von Lokalen

Auch in der Gastronomie gibt es wieder Verschärfungen. Vom erstmaligen Betreten eines Lokals bis zum Einfinden am Verabreichungsplatz hat der Kunde bzw. die Kundin gegenüber anderen Personen, die nicht zu seiner/ihrer Besuchergruppe gehören, einen Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten. Gleiches gilt beim Verlassen der Gaststätte. Die Sperrstunde bleibt bei ein Uhr.

Um künftig zu verhindern, dass in der Gastronomie die Gäste zu eng beisammenstehen, wird das Essen und Trinken dort nur mehr im Sitzen erlaubt sein. Allerdings gilt dort keine Maskenpflicht für die Gäste, sondern nur für das Personal.

Was Veranstaltungen angeht, wird noch einmal klargestellt, dass bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen beim Sitzen der Mund-Nasen-Schutz nicht getragen werden muss. Gibt es keine zugewiesenen Plätze muss er hingegen angelegt bleiben. Events mit über 200 Personen haben einen CoV-Beauftragten zu bestellen und ein entsprechendes CoV-Präventionskonzept zu erarbeiten und umzusetzen.