Coronavirus
So viele Personen sind zu Weihnachten erlaubt
Laut einer neuen Covid-19-Novelle gilt bei Weihnachtsfesten 2020 die Obergrenze von 10 Personen. Dies gilt aber nicht für den privaten Wohnbereich.
Nur zwei Stunden vor Inkrafttreten machte Gesundheitsminister Rudolf Anschober eine Änderung der COVID-19-Maßnahmenverordnung kund. In der Novelle geht es vorwiegend um Änderungen und Ergänzungen für Flohmärkte und Sportveranstaltungen im Spitzensport. Wer genauer hin sieht, entdeckt aber auch einen kleinen Zusatz mit hoher Brisanz.
Bisher regelte der § 10 Absatz 2 Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze in geschlossenen Räumen. Diese sind nur bis maximal zehn Personen erlaubt. Unklar war, ob diese Regelungen nur für Veranstaltungen im herkömmlichen Sinn gelten oder auch für Familientreffen und Besuche.
"Wie beispielsweise Hochzeits-, Geburtstags- und Weihnachtsfeiern"
Nun wurde in jenem Paragrafen die Wortfolge "wie beispielsweise Hochzeits-, Geburtstags- und Weihnachtsfeiern" eingefügt. Dadurch soll klar sein, dass auch bei Geburtstagen oder Weihnachtsfeiern, öffentlichen Bescherungen am Heiligen Abend etc., maximal zehn Personen teilnehmen dürfen. Dies betrifft aber explizit nicht den privaten Wohnbereich.
Nach aktueller Rechtslage zählen dazu auch Kinder, denn ein Zusatz, wie bei den Regelungen für das Gastgewerbe ("zuzüglich ihrer minderjährigen Kinder") fehlt. Viele Österreicher müssen sich also schon bald entscheiden, mit welchen Verwandten das Weihnachtsfest gefeiert werden kann und für welche kein Platz ist.
Hartgesonnene könnten ihre Feiern auch in den Garten verlegen. Denn an der freien Luft dürfen (derzeit noch) 100 Personen teilnehmen. Ob die Konkretisierung für Weihnachten dadurch umgangen werden kann, den Besuchern fixe Sitzplätze zuzuweisen (für solche Veranstaltungen gelten ja andere Regeln), ist noch nicht klar.