Omikron wütet und der Lockdown für Ungeimpfte wurde kürzlich bis 30. Jänner verlängert. Aber es gibt einen Ort, an dem alle Menschen ohne Impfung auch weiterhin willkommen sind – und das sogar ohne Test. Das Wiener Landesgericht.
Dort gilt zwar seit vergangener Woche 3G, aber nur für Besucher. Personen wie Angeklagte oder Zeugen sind von der 3G-Regel ausgenommen. Allein eine FFP2-Maske im gesamten Gebäude reicht für Geladene aus. Sind diese ungeimpft, können sie sich also nicht mit dem Verweis auf einen fehlenden 3G-Nachweis oder den für sie eigentlich geltenden Lockdown vor Verhandlungen drücken.
Die gesetzliche Grundlage dafür liefert die Lockdownverordnung selbst. Denn die Ausgangsbeschränkung gilt explizit nicht für dringende unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wege, wie mündliche Gerichtsverhandlungen. Der Grund: "Wahrung des Grundsatzes der Öffentlichkeit."