Niederösterreich

Audi-Licht während Fahrt kaputt – 600 € Polizei-Strafe

Weil am Pkw von Wilhelm L. aus Mödling (73) während der Fahrt ein Defekt an der Bremslichtanlage auftrat, muss er jetzt tief ins Börserl greifen.

Isabella Nittner
Wilhelm L. ist sauer auf die Exekutive, die blieb hart und verrechnete dem Beamten in Ruhestand satte 600 Euro plus Gebühren.
Wilhelm L. ist sauer auf die Exekutive, die blieb hart und verrechnete dem Beamten in Ruhestand satte 600 Euro plus Gebühren.
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Ordentlich zur Kasse gebeten wurde Wilhelm L. (73) aus Mödling: Der pensionierte Berufsfeuerwehrmann hatte seinem Sohn seinen Audi A3 überlassen, um einen dringenden Termin in der Bundeshauptstadt wahrzunehmen. "Weil er auf seinem Pkw keine Autobahn-Vignette hat, bediente er sich meines zweiten Fahrzeuges, das in einer Tiefgarage steht", schildert der Niederösterreicher gegenüber "Heute".

Doch auf der Fahrt durch Wien wurde er von der Polizei angehalten. Der Grund: Die Bremslichter am Fahrzeug funktionierten nicht mehr. "Er erklärte den Beamten, dass das Fahrzeug in einer Garagenbox steht und man beim Wegfahren heckseitig gegen eine Wand fahren muss und somit im Rückblickspiegel beim Anhalten vor der Wand die Bremslichter sieht. Dies erfolgte auch und somit muss ein Defekt während der Fahrt unvorhergesehen eingetreten sein", ist der 73-Jährige überzeugt.

Taferl abgenommen

Doch die Beamten ließen nicht mit sich reden, zeigten sich hart und kassierten an Ort und Stelle Kennzeichen und Zulassungsschein des Autos ein, der Wagen musste stehen bleiben.

Nach einer kurzen Pannenhilfe des ÖAMTC war der Audi wieder repariert, doch mit der Gebühr für die neuerliche Ausfolgung der Kfz-Taferl war es nicht getan. Knapp zwei Wochen nach dem Vorfall bekam erst der Sohn eine Verwaltungsstrafe über 80 Euro aufgebrummt – und dann auch der 73-Jährige als Zulassungsbesitzer.

Und die hatte es in sich: 600 Euro soll der Pensionist berappen, weil er das Auto in einem nicht verkehrstüchtigen Zustand seinem Sohn überlassen haben soll. "Gegen diese Strafverfügung habe ich mittels eines Rechtsanwaltes Einspruch erhoben, da niemand im Vorhinein einen plötzlich auftretenden Defekt vorhersehen kann", erzählt der Niederösterreicher, der von einem Bruch des Bremslichtschalters berichtet.

Doch die Landespolizeidirektion Wien blieb auch nach der Rechtfertigung des Pkw-Besitzers hart. Laut Straferkenntnis (der gesamte Schriftverkehr liegt "Heute" vor, Anm.) hätte der Beamte in Ruhestand über die Mauer in der Parkgarage gar nicht überprüfen können, ob alle Bremslichter funktionieren, die Argumente des 73-Jährigen wurden von der Exekutive als "Schutzbehauptung" gewertet. Außerdem, so das Argument der Polizei in der Straferkenntnis, sei auch der Sohn gestraft worden und er habe die 80 Euro ohne Einsprüche bezahlt. Die Bezahlung der Strafe käme demnach einem Schuldeingeständnis gleich.

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    600 Euro Strafe wurden Wilhelm L. als Zulassungsbesitzer aufgebrummt.
    600 Euro Strafe wurden Wilhelm L. als Zulassungsbesitzer aufgebrummt.
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    Auch eine angeforderte Strafmilderung wurde von der Exekutive knallhart abgewiesen. "Bei einer zulässigen Höchststrafe aller Delikte von 10.000 Euro, erscheinen die verhängten 600 Euro (exklusive Verfahrenskosten), demnach lediglich 6 Prozent der Maximalstrafe, angemessen", heißt es in dem Schreiben.

    Wilhelm L. gab sich jetzt zähneknirschend geschlagen. "Schlussendlich habe ich das Straferkenntnis durch Anraten des Rechtsanwaltes, welcher auch sehr verwundert über die Vorgehensweise der LPD Wien ist, über mittlerweile 660 Euro bezahlt, um die Sache abzuschließen. Die ganze Angelegenheit hat mir in Summe 762,90 Euro gekostet", so L. 

    "Sturheit & Willkür"

    Von der Polizei sei er massiv enttäuscht: "Für mich als Betroffenen sehe ich in der Sturheit, Willkür und Uneinsichtigkeit der Behörde so manches im Argen liegen." Insbesondere die Art und Weise, wie die Polizisten, mit denen L. in der Causa zu tun hatte, mit ihm umgegangen seien, ärgere den passionierten Floriani, der auch in seiner Heimatstadt Mödling jahrzehntelang bei der Feuerwehr engagiert war und noch ist. "Es geht auch um die Art und Weise, wie das gehandhabt wird. Als wären sie mit 600 Euro eh gnädig gewesen, weil sie bis 10.000 Euro strafen können", so der 73-Jährige zu "Heute".

    Die Landespolizeidirektion Wien wollte gegenüber "Heute" keine Stellungnahme abgeben.

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