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Audi muss Deutscher Kaufpreis von Q3 zurückzahlen

Heute Redaktion
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Bild: Audi

Ein Hamburger Gericht fällte ein wegweisendes Urteil: Audi muss einen Q3, bei dem Software zur Abgas-Manipulation installiert war, zurücknehmen und der Besitzerin den Kaufpreis abzüglich eines "Nutzungsentgelts" erstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Konzern wird wohl berufen.

Ein Hamburger Gericht fällte ein wegweisendes Urteil: Audi muss einen Q3, bei dem Software zur Abgas-Manipulation installiert war, zurücknehmen und der Besitzerin den Kaufpreis abzüglich eines "Nutzungsentgelts" erstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Konzern wird wohl berufen.
Diese Entscheidung macht - zumindest vorerst in Deutschland - Zehntausenden Autobesitzern Hoffnung: Die Volkswagen-Tocher Audi hatte so wie der Mutterkonzern die Abgaswerte einiger Modelle auf dem Prüfstand manipuliert. Während sich die Konzerne in Europa standhaft weigern, ihre Kunden zu entschädigen, hat sich VW in den USA bereits zu bereit erklärt.

Im konkreten Fall hatte eine Frau Audi geklagt, nachdem sie einen Q3 im März 2014 um 34.202,28 Euro gekauft hatte. Als die Abgasmanipulation bekannt wurde, bot der Konzern eine Nachbesserung des Fahrzeugs an. Doch sie wollte das nicht akzeptieren und forderte, dass Audi den Wagen zurücknimmt und ihr den Kaufpreis minus einem Betrag für die zweijährige Fahrzeugnutzung zurück erstattet.

Das Landgericht Hamburg gab ihr jetzt recht: Audi muss den Q3 zurücknehmen und ihr abzüglich eines Nutzungsentgelts von 13.300,89 Euro den restlichen Kaufpreis in Höhe von 20.901,39 Euro überweisen. Es wird erwartet, dass Audi in Berufung geht, da das Urteil als Präzedenzfall weitreichende Folgen für den Hersteller und in Folge den Gesamten VW-Konzern haben könnte.

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