Coronavirus

Auf Muttertags-Ausflug folgt 14 Tage Hausarrest

Wenn du deine Mutter bzw. Oma aus dem Altenheim holst, um mit ihr zum Muttertag einen Ausflug oder Spaziergang zu unternehmen, hat das Konsequenzen.

Heute Redaktion
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Covid-19 hat in Österreichs Alten- und Pflegeheimen bisher so wenige Sterbefälle wie nirgends sonst in Europa ausgelöst. Eine Öffnung der Heime sollte aus Sicht des Bundesverbandes Lebenswelt Heim trotzdem nur sehr vorsichtig erfolgen. "Ausflüge und Spaziergänge außerhalb unserer Heime bedeuten für die rückkehrenden Bewohner leider eine 14-tägige Quarantäne", erklärt Markus Mattersberger, Präsident des Bundesverbandes und stellt klar: "Muttertagsbesuche – bitte nur im Heim!"

Bestwerte für Österreichs Heime

Bewohner von Alten- und Pflegeheimen zählen zur Corona-Hochrisikogruppe und sind besonders gefährdet. Während in Kanada der Anteil von Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen an den Todesfällen durch Corona bei 62 Prozent liegt, in Schweden bei 45 Prozent und Deutschland bei 36 Prozent, liegt er in Österreich nur bei 25 Prozent.

"Es ist uns gelungen, unsere älteren Menschen in Österreichs Heimen so gut zu schützen, wie nirgendwo sonst in Europa", betont Mattersberger. Anlässlich des bevorstehenden Muttertages appelliert er an die Angehörigen, die individuell eingerichteten Besuchsmöglichkeiten in den Heimen zu nutzen, die Abstandsregeln einzuhalten und auf Ausflüge zu verzichten.

"Coronatäne" für Heimkehrer

"In vielen unserer Häuser sind in den Gärten Besucherbereiche eingerichtet – nutzen Sie diese! Ausflüge und Spaziergänge außerhalb unserer Heime bedeuten für die rückkehrenden Bewohner leider eine 14-tägige Quarantäne", erklärt Mattersberger. Zu dieser Maßnahme sehen sich die Verantwortungsträger der Alten- und Pflegeheime in der jetzigen Situation noch gezwungen, weil die Folgen der von der Regierung beschlossenen Lockerungen noch nicht beurteilt werden können. "Die Gefahr von Einschleppungen von Covid-19 Infektionen kann nur durch konsequentes Handeln minimiert werden".

Der Präsident des Bundesverbandes bedauert, dass es von Seiten des Gesundheitsministers Rudolf Anschober in diesem Bereich lediglich Empfehlungen gäbe. "Wir benötigen rechtliche Rahmenbedingungen, die klarstellen was gemacht werden darf und was nicht. Setzten Einrichtungsleitungen strenge Maßnahmen, sind diese aktuell rechtlich nicht gedeckt, setzten sie schwache Regelungen und es kommt zu einem Anstieg der Infektionen, sehen sie sich ebenso mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert", so Mattersberger abschließend.