Coronavirus

Aufgedeckt: Wer von den Impfpflicht-Strafen profitiert

Wer sich bis Mitte März nicht impfen lässt, blecht jedes Jahr mehrere tausend Euro. Doch an wen fließt das Geld?

Leo Stempfl
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Seit fast zwei Jahren kämpft das Gesundheitssystem um eine gute Versorgung aller Österreicher. Eine breite Durchimpfung würde Entlastung bringen.
Seit fast zwei Jahren kämpft das Gesundheitssystem um eine gute Versorgung aller Österreicher. Eine breite Durchimpfung würde Entlastung bringen.
Johanna Schlosser / picturedesk.com

Jeder, auf dessen Namen im zentralen Impfregister keine Corona-Impfung eingetragen ist, bekommt am 15. Februar Post. Wer sich auch weiterhin nicht impfen lassen will, sollte schon Mal anfangen zu sparen: Am 15. März werden dann (je nach Einkommen und Vermögensverhältnissen) bis zu 3.600 Euro Strafe fällig.

Danach setzt es alle drei Monate aufs Neue bis zu 600 Euro. Sich davon zu entziehen wird schwer, denn zur Ausstellung der Strafen wird das Melderegister herangezogen. Durch eine Verordnung kann der Gesundheitsminister zudem auch höhere oder niedrigere Strafen festlegen.

Cui bono?

Vor allem von Verschwörungstheoretikern oft gefragt, insbesondere im Zusammenhang mit der Impfung: Cui bono? Wem nützt es? In diesem Fall gibt der Verordnungsentwurf bereits eine klare Antwort: uns allen.

Sämtliche Geldstrafen fließen direkt und zu 100 Prozent der allgemeinen Krankenanstalt zu, die sich im betreffenden Sprengel befindet. So wird automatisch das Gesundheitssystem an jenen Orten, an denen besonders viele Impfmuffel leben, für die Mehrbelastung entschädigt und verbessert.

Alternative Sozialhilfe

Wenn es eine solche nicht gibt, wird zuerst versucht, die Geldbeträge einer unter Umständen dort befindlichen Spezial- oder Standardklinik zugutekommen zu lassen. Geregelt ist auch der Fall, wenn nichts davon im Sprengel existiert. "Ist im örtlichen Wirkungsbereich der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde keine allgemeine Krankenanstalt vorhanden, fließen die verhängten Geldstrafen der Sozialhilfe zu."

Alle Kosten, die unmittelbar mit der Impfung in Zusammenhang stehen, werden auch weiterhin vom Bund getragen. Die Corona-Impfung bleibt also gratis. Arbeitgeber müssen Angestellte sogar für die Impfung inklusive der Dauer für An- und Abreise "unter Fortzahlung des Entgelts von der Arbeit" freistellen.