Politik

Auftrittsverbot für Nicht-EU-Politiker: Gesetzestext...

Heute Redaktion
14.09.2021, 00:58

Die geplanten Wahlkampfauftritte türkischer Politiker als Werbung für das Verfassungsreferendum in der Türkei haben in der Bundesregierung eine Woge der Empörung ausgelöst. Der Ruf nach dem Verbot von Auftritten ausländischer Politiker wurde laut. Innenminister Wolfgang Sobotka präsentierte nun den fertigen Gesetzestext, den er noch vor dem Sommer umsetzen möchte.

Die geplanten Wahlkampfauftritte türkischer Politiker als Werbung für das Verfassungsreferendum in der Türkei haben in der Bundesregierung eine Woge der Empörung ausgelöst. Der Ruf nach dem wurde laut. Innenminister Wolfgang Sobotka präsentierte nun den fertigen Gesetzestext, den er noch vor dem Sommer umsetzen möchte.

Vorgesehen ist vor, dass der Innenminister im Einvernehmen mit dem Außenminister Versammlungen verbieten kann, wenn Regierungsvertreter oder hohe Parteienvertreter aus einem Nicht-EU-Land erwartet werden und anzunehmen ist, dass "unmittelbar auf politische Vorgänge im Nicht-EU-Land Bezug genommen würde".

Der Auftritt müsste eine Bedrohung für demokratische Grundwerte oder menschenrechtliche Verpflichtungen der Republik darstellen und das friedliche Zusammenleben gefährdet sein, etwa die Integration vom Migranten. Alles das im Zusammenhang mit der Türkei schon der Fall, so Sobotka. Das Referendum komme für das geplante Gesetz jedoch noch zu früh. Das mache aber nichts, denn: "Das wird ja nicht zu Ende sein. Es wird die nächsten Wahlen geben."
Sobotka verweist auf unter Beobachtung stehende "Communities"

Auch wenn die Diskussion um Wahlkampfauftritte türkischer Politiker für das Referendum von Präsident Recep Tayyip Erdogan der Auslöser war, ist der Gesetzestext nicht nur auf türkische Politiker beschränkt. "Wir haben ja Communities aus Bosnien, der Türkei, Tschetschenien. Wir kennen unsere doch sehr unter Beobachtung stehenden Ethnien und aus diesem Grund ist das der richtige Ansatz", sagte Sobotka im Ö1-"Morgenjournal"

In Österreich soll vor allem nicht Wahlkampf gemacht werden, wenn es um Inhalte gehe, die der Menschenrechtskonvention widersprechen. Das sei im Sinne "einer wehrhaften Demokratie" erlaubt.

"Heute" auf Google als bevorzugte Quelle festlegen