Politik

Aus für Kreuze durch das Kopftuchverbot?

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Fotolia (Symbolfoto)

Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen Arbeitgeber Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuchs untersagen. Aber: Ein Verbot darf nicht auf muslimische Symbole beschränkt bleiben. Ein (großes) Kreuz an der Halskette ist vom Neutralitätsgebot zu erfassen.

Aber: Ein Verbot darf nicht auf muslimische Symbole beschränkt bleiben. Ein (großes) Kreuz an der Halskette ist vom Neutralitätsgebot zu erfassen.

"Das Urteil bezieht sich auch auf weltanschauliche Symbole", sagt Prof. Wolfgang Mazal zu "Heute". Neben Kopftuch, Kippa und Kreuz sind also auch Peace-Zeichen oder Hammer und Sichel gemeint. Mazal schränkt ein: "Ich gehe davon aus, dass es zu einer Unterscheidung zwischen konfessionellen und weltanschaulichen Zeichen und Schmuck kommen wird: Nicht jede Frau, die ein Halskettchen mit einem kleinen Kreuz oder Davidstern trägt, tut dies als Ausdruck religiöser Haltung. Vieles ist Folkore und wird, Beispiel: 'Che'-T-Shirt, mit Augenzwinkern getragen."

Hingegen werde das Kopftuch, so Mazal, als "unübersehbar großer Ausdruck einer besonders strengen Haltung gesehen und getragen". Das Neutralitätsgebot würde er nur auf "vergleichbare Symbole wie ein großes Brustkreuz" beziehen. Das Kruzifix an der Wand hat der EuGH nicht behandelt. Mazal: "Nicht ersichtlich ist, dass der Arbeitgeber in der Ausgestaltung seiner Geschäftsräumlichkeiten eingeschränkt wäre." Das Justizministerium will das EuGH-Urteil und "allfällige Ableitungen einer eingehenden Prüfung unterziehen".

(enu)